Auskunft über die Anzahl der erteilten Chance-Bleiberecht unter senegalesischen Asylbewerbern

Bitte um Veröffentlichung der Anzahl der erteilten Chance-Bleiberecht bei senegalesischen Asylbewerbern in ZAB Hofmannstr. 51 in 81379 München ab der Gesetzverabschiedung am 01.01.2023 bis zum Februar 2024.
Anzahl der Asylbewerber aus Senegal, die aufgrund von
Aufenthalt in Deutschland ohne Identitätsdokument als Kriminelle eingestuft wurden.
Obwohl laut Aufenthaltsgesetz Kapitel 9 - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 95 - 98)
§ 95 Strafvorschriften dürfen diese Asylbewerbern ohne Ausweisdokument mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Wie kommt es also, dass die senegalesische Asylbewerber ohne Ausweisdokument eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren bekamen?
Ich bitte um Erklärung und Antwort.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2024
  • Frist
    8. März 2024
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte um Veröffentlichung der Anza…
An Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA II / 3 - Ausländerbehörde Details
Von
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Betreff
Auskunft über die Anzahl der erteilten Chance-Bleiberecht unter senegalesischen Asylbewerbern [#299422]
Datum
6. Februar 2024 21:35
An
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA II / 3 - Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte um Veröffentlichung der Anzahl der erteilten Chance-Bleiberecht bei senegalesischen Asylbewerbern in ZAB Hofmannstr. 51 in 81379 München ab der Gesetzverabschiedung am 01.01.2023 bis zum Februar 2024. Anzahl der Asylbewerber aus Senegal, die aufgrund von Aufenthalt in Deutschland ohne Identitätsdokument als Kriminelle eingestuft wurden. Obwohl laut Aufenthaltsgesetz Kapitel 9 - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 95 - 98) § 95 Strafvorschriften dürfen diese Asylbewerbern ohne Ausweisdokument mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Wie kommt es also, dass die senegalesische Asylbewerber ohne Ausweisdokument eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren bekamen? Ich bitte um Erklärung und Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299422/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA II / 3 - Ausländerbehörde
Sehr geehrte Damen und Herren bei der Regierung von Oberbayern, diese Anfrage ist falsch bei der Landeshauptstadt…
Von
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA II / 3 - Ausländerbehörde
Betreff
WG: Auskunft über die Anzahl der erteilten Chance-Bleiberecht unter senegalesischen Asylbewerbern [#299422]
Datum
7. Februar 2024 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren bei der Regierung von Oberbayern, diese Anfrage ist falsch bei der Landeshauptstadt München gelandet, obwohl die Zuständigkeit für das ZAB Hofmannstr. 51 in 81379 München bei der Regierung von Oberbayern liegen müsste. Können Sie bitte die Beantwortung übernehmen? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über die Anzahl der erteilten Chance-Bleiberecht unter se…
Von
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Betreff
AW: WG: Auskunft über die Anzahl der erteilten Chance-Bleiberecht unter senegalesischen Asylbewerbern [#299422]
Datum
10. März 2024 09:59
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über die Anzahl der erteilten Chance-Bleiberecht unter senegalesischen Asylbewerbern“ vom 06.02.2024 (#299422) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Fleurantin
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über die Anzahl der erteilten Chance-Bleiberecht unter se…
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Betreff
AW: WG: Auskunft über die Anzahl der erteilten Chance-Bleiberecht unter senegalesischen Asylbewerbern [#299422]
Datum
10. März 2024 10:01
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über die Anzahl der erteilten Chance-Bleiberecht unter senegalesischen Asylbewerbern“ vom 06.02.2024 (#299422) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA II / 3 - Ausländerbehörde
Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgende Anfrage ging für Sie im Asylbewerber-Postfach ein. Mit freundlichen …
Von
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA II / 3 - Ausländerbehörde
Betreff
WG: WG: Auskunft über die Anzahl der erteilten Chance-Bleiberecht unter senegalesischen Asylbewerbern [#299422]
Datum
11. März 2024 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgende Anfrage ging für Sie im Asylbewerber-Postfach ein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über die Anzahl der erteilten Chance-Bleiberecht unter se…
An Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA II / 3 - Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Auskunft über die Anzahl der erteilten Chance-Bleiberecht unter senegalesischen Asylbewerbern [#299422]
Datum
11. März 2024 19:11
An
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA II / 3 - Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft über die Anzahl der erteilten Chance-Bleiberecht unter senegalesischen Asylbewerbern“ vom 06.02.2024 (#299422) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA II / 3 - Ausländerbehörde
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Derzeit sind wir dabei Ihre Anfrage zu pr…
Von
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA II / 3 - Ausländerbehörde
Betreff
AW: Auskunft über die Anzahl der erteilten Chance-Bleiberecht unter senegalesischen Asylbewerbern [#299422]
Datum
12. März 2024 09:57
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Derzeit sind wir dabei Ihre Anfrage zu prüfen. Ihre Nachricht vom 6.2.2024 hatten Sie zunächst an "Ausländerbehörde München" <<Name und E-Mail-Adresse>> gesendet und nicht an die E-Mail Adresse der ZAB Oberbayern. Ihre Anfrage hatten Sie dann am 10.03.2024 nochmals an die Poststelle der Regierung von Oberbayern gesendet. Uns liegt daher die Anfrage erst seit gestern zur Prüfung vor und daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Antwort noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Mit freundlichen Grüßen