Auskunft über die öffentlichen Flächen

einen vollständigen Auszug aus dem Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten auf öffentlichen Flächen.

Bitte stellen sie mir das Ergebnis als digital verfügbare Geodaten bereit.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. August 2022
  • Frist
    24. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kataster über Altlasten und Altlastverdachtsflächen - Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft über die öffentlichen Flächen [#257491]
Datum
20. August 2022 18:56
An
Kataster über Altlasten und Altlastverdachtsflächen - Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
einen vollständigen Auszug aus dem Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten auf öffentlichen Flächen. Bitte stellen sie mir das Ergebnis als digital verfügbare Geodaten bereit.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257491/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kataster über Altlasten und Altlastverdachtsflächen - Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz kann ich leider nicht ents…
Von
Kataster über Altlasten und Altlastverdachtsflächen - Stadt Köln
Betreff
AW: Auskunft über die öffentlichen Flächen [#257491]
Datum
15. September 2022 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz kann ich leider nicht entsprechen. Die Begründung entnehmen Se bitte dem beigefügten Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Kataster über Altlasten und Altlastverdachtsflächen - Stadt Köln
Sehr << Antragsteller:in >> in dem eben gesendeten Dokument haben sich noch kleine Fehler gehalten. Hi…
Von
Kataster über Altlasten und Altlastverdachtsflächen - Stadt Köln
Betreff
AW: Auskunft über die öffentlichen Flächen [#257491]
Datum
15. September 2022 14:23
Status
Sehr << Antragsteller:in >> in dem eben gesendeten Dokument haben sich noch kleine Fehler gehalten. Hier erhalten Sie die korrigierte version. Mit freundlichen Grüßen