Auskunft über herrenlose Grundstücke

Informationen über herrenlose land- und forstwirtschaftliche Flächen, auch aufgegebene Industriestandort oder ähnliches. Gibt es solche Objekte, wenn ja, können Sie mir bitte detaillierte Auskünfte zur Lage, evtl. Grundstücksbelastungen und evtl. Verfügbarkeit für einen Investor zukommen lassen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
  • 3 Follower:innen
Nicolas Marenhofen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
Nicolas Marenhofen
Betreff
Auskunft über herrenlose Grundstücke [#268862]
Datum
28. Januar 2023 00:28
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über herrenlose land- und forstwirtschaftliche Flächen, auch aufgegebene Industriestandort oder ähnliches. Gibt es solche Objekte, wenn ja, können Sie mir bitte detaillierte Auskünfte zur Lage, evtl. Grundstücksbelastungen und evtl. Verfügbarkeit für einen Investor zukommen lassen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Marenhofen Anfragenr: 268862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268862/ Postanschrift Nicolas Marenhofen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Marenhofen

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-Ban B01-005-02 600-070-020-030 23-09 Sehr geehrter Herr Heilmann, nach Rücksprache mit der Fachabteilung…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
AW: Auskunft über herrenlose Grundstücke [#268862]
Datum
30. Januar 2023 07:09
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,4 KB


100-ACM-Ban B01-005-02 600-070-020-030 23-09 Sehr geehrter Herr Heilmann, nach Rücksprache mit der Fachabteilung löst Ihr Antrag auf Informationszugang auf Grund des erheblichen Verwaltungsaufwands voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 110,00 € für Sie aus. Der zum Ende des Verfahrens fällig werdende Rechnungsbetrag richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Sollte innerhalb des Verfahrens eine deutliche Kostensteigerung erkennbar werden, werde ich Sie vorab darauf hinweisen. Bitte teilen Sie mir bis zum 10.02.2023 mit, ob Sie trotz der Kostenfolge an Ihrem Antrag festhalten. Bereits jetzt teile ich Ihnen mit, dass der BLB NRW im Jahr 2022 in keinem Fall auf sein Aneignungsrecht der ihm bekanntgewordenen herrenlosen Grundstücke verzichtet hat. Das bedeutet, dass der BLB NRW Eigentümer dieser Grundstücke geworden ist bzw. das Aneignungsrecht kostenpflichtig abtritt. Mit freundlichen Grüßen