Auskunft und Akteneinsicht zum käuflichen Erwerb der Liegenschaft „Jägerstraße 1, Stegen“ durch die Gemeinde Stegen
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich erbitte Information zu folgenden Punkten bezüglich des käuflichen Erwerbs der Liegenschaft „Jägerstraße 1, Stegen“ durch die Gemeinde Stegen:
1.) Schriftliche Auskunft über die Höhe des Kaufpreises der genannten Liegenschaft.
2.) Akteneinsicht bei Ihnen vor Ort in das aus Paragraph 153 BauGB resultierende Verkehrswertgutachten zu der genannten Liegenschaft.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum14. November 2022
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16. Dezember 2022
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- Von
- Mark Rauschkolb
- Betreff
- Auskunft und Akteneinsicht zum käuflichen Erwerb der Liegenschaft „Jägerstraße 1, Stegen“ durch die Gemeinde Stegen [#263196]
- Datum
- 14. November 2022 08:45
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- Gemeinde Stegen
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Gemeinde Stegen
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- AW: Auskunft und Akteneinsicht zum käuflichen Erwerb der Liegenschaft „Jägerstraße 1, Stegen“ durch die Gemeinde Stegen
- Datum
- 13. Dezember 2022 21:16
- Status
- Warte auf Antwort
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- Mark Rauschkolb
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- AW: Auskunft und Akteneinsicht zum käuflichen Erwerb der Liegenschaft „Jägerstraße 1, Stegen“ durch die Gemeinde Stegen [#263196]
- Datum
- 14. Dezember 2022 10:57
- An
- Gemeinde Stegen
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Mark Rauschkolb
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- AW: Auskunft und Akteneinsicht zum käuflichen Erwerb der Liegenschaft „Jägerstraße 1, Stegen“ durch die Gemeinde Stegen [#263196]
- Datum
- 22. Dezember 2022 07:51
- An
- Gemeinde Stegen
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Auskunft und Akteneinsicht zum käuflichen Erwerb der Liegenschaft „Jägerstraße 1, Stegen“ durch die Gemeinde Stegen [#263196]
- Datum
- 22. Dezember 2022 10:41
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- Auskunft und Akteneinsicht zum käuflichen Erwerb der Liegenschaft „Jägerstraße 1, Stegen“ durch die Gemeinde Stegen [#263196]
- Datum
- 23. Dezember 2022 16:18
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Mark Rauschkolb
- Betreff
- AW: Auskunft und Akteneinsicht zum käuflichen Erwerb der Liegenschaft „Jägerstraße 1, Stegen“ durch die Gemeinde Stegen [#263196]
- Datum
- 5. Januar 2023 08:00
- An
- Gemeinde Stegen
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Ihre Anfrage zum Thema „Auskunft und Akteneinsicht zum käuflichen Erwerb der Liegenschaft Jägerstraße 1 in Stegen durch die Gemeinde Stegen [#263196]
- Datum
- 25. Januar 2023 13:46
- Status
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