Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für das Restaurant Rosin, Dorsten

Betrieb:
Restaurant Rosin
Hervester Strasse 18
46286 Dorsten-Wulfen

zu dem folgendem Vorgang:
Ergebnisse der Hygienekontrolle; Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen; Einhaltung der Hygienevorschriften; Richtige Lagerung von Lebensmitteln; Verbraucherbeschwerden; Bisherige behördlichen Tätigkeiten; ggf. bisherige Beanstandungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2014
  • Frist
    15. Juli 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für das Restaurant Rosin, Dorsten [#6557]
Datum
12. Juni 2014 13:54
An
Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Betrieb: Restaurant Rosin Hervester Strasse 18 46286 Dorsten-Wulfen zu dem folgendem Vorgang: Ergebnisse der Hygienekontrolle; Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen; Einhaltung der Hygienevorschriften; Richtige Lagerung von Lebensmitteln; Verbraucherbeschwerden; Bisherige behördlichen Tätigkeiten; ggf. bisherige Beanstandungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Grundlage für die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 12.06.2014 ist als spezia…
Von
Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen
Betreff
AW: Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für das Restaurant Rosin, Dorsten [#6557]
Datum
9. Juli 2014 11:54
Status
Warte auf Antwort
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5,2 KB


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Grundlage für die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 12.06.2014 ist als spezialgesetzliche Norm das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Zuständig für die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 12.06.2014 ist der Fachdienst 39 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - des Kreises Recklinghausen. Im Zeitraum von 1991 bis heute wurde die Speisewirtschaft des Herrn Frank Rosin in Dorsten in 18 Fällen planmäßig und unangemeldet einer amtlichen Kontrolle unterzogen. Mängel bei der Frische und Lagerung von Lebensmitteln wurden dabei nicht festgestellt. Reinigungsmängel waren gleichfalls nicht feststellbar. Verbraucherbeschwerden sind dem Fachdienst 39 in dem v. g. Zeitraum nicht angezeigt worden. Seitens des Fachdienstes 39 wurde den Verantwortlichen des Betriebes dringend empfohlen, die Eigenkontrollergebnisse des Betriebes in schriftlicher Form zu dokumentieren. Bei der nächsten amtlichen Betriebskontrolle wird die Vollständigkeit der schriftlichen Dokumentation überprüft. Erfreulicherweise kann ich Ihnen mitteilen, dass für Beantwortung Ihrer Anfrage vom 12.06.2014 keine Gebühren erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen