Auskunft zu erhobenen Bußgeldern in den vergangenen Jahren

Bußgelddaten des KVÜ des ruhenden Verkehrs für Nürnberg für die Jahre 2021, 2022 und 2023 analog zu den veröffentlichten Daten der Stadt Köln:
https://www.offenedaten-koeln.de/dataset/bu%C3%9Fgelddaten-koeln-2018

Darüber hinaus bitte ich explizit um Aufschlüsselung, wie häufig und für welchen Tatbestand durch die Mitarbeiter der KVÜ in den einzelnen Jahren ein Abschleppvorgang in Abstimmung mit der Polizei Mittelfranken eingeleitet wurde. Soweit vorhanden, bitte ich zudem um eine Aufschlüsselung der geahndeten Delikte nach statistischen Bezirken/Überwachungsbereichen der Stadt Nürnberg sowie nach Wochentagen und Uhrzeit.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, nach dem BayUIG und nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten T…
An Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu erhobenen Bußgeldern in den vergangenen Jahren [#300879]
Datum
22. Februar 2024 13:30
An
Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bußgelddaten des KVÜ des ruhenden Verkehrs für Nürnberg für die Jahre 2021, 2022 und 2023 analog zu den veröffentlichten Daten der Stadt Köln: https://www.offenedaten-koeln.de/dataset/bu%C3%9Fgelddaten-koeln-2018 Darüber hinaus bitte ich explizit um Aufschlüsselung, wie häufig und für welchen Tatbestand durch die Mitarbeiter der KVÜ in den einzelnen Jahren ein Abschleppvorgang in Abstimmung mit der Polizei Mittelfranken eingeleitet wurde. Soweit vorhanden, bitte ich zudem um eine Aufschlüsselung der geahndeten Delikte nach statistischen Bezirken/Überwachungsbereichen der Stadt Nürnberg sowie nach Wochentagen und Uhrzeit. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nürnberg, nach dem BayUIG und nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg (Informationsfreiheitssatzung Nürnberg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 300879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300879/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg
Sehr << Antragsteller:in >> der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV K…
Von
Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg
Betreff
AW: Auskunft zu erhobenen Bußgeldern in den vergangenen Jahren [#300879]
Datum
22. Februar 2024 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV KVÜ) ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Informationsfreiheitssatzung einer beteiligten Stadt (hier: Stadt Nürnberg) gilt somit nicht für den Zweckverband. Weiterhin würde die genannte Satzung ausschließlich Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises betreffen. Bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG handelt es sich jedoch um eine Aufgabe des sog. übertragenen Wirkungskreises. Auch die weiteren genannten Rechtsgrundlagen sind für die dem Zweckverband übertragenen Aufgaben nicht einschlägig. Unabhängig davon erteilen wir gern Auskunft, soweit uns die erbetenen Daten vorliegen: Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren Ruhender Verkehr/Nürnberg: 2021: 202.336; 2022: 198.232; 2023: 227.221 Eine Aufstellung wie die der Stadt Köln führt der ZV KVÜ nicht. Die von Ihnen weiterhin erbetenen Daten liegen nicht vor. Weder werden die Verwarngelder statistisch nach einzelnen Überwachungsgebieten ausgewertet, noch wird die Anzahl der durchgeführten Kontrollen in einzelnen Gebieten erfasst. Sämtliche verfügbaren Außendienstmitarbeiter sind werktäglich zu wechselnden Zeiten im gesamten Überwachungsgebiet eingeteilt. Dabei wird der jeweilige Überwachungsbedarf nach örtlich und zeitlich individuellen Gegebenheiten angemessen berücksichtigt. Abschleppmaßnahmen fallen ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Polizei. Wird ein verkehrsbehindernd geparktes Fahrzeug durch eine Außendienstkraft des Zweckverbands festgestellt, so wird dieses im Bedarfsfall an die Polizei gemeldet. Die Außendienstkraft setzt daraufhin den Streifengang fort. Welche Maßnahmen die Polizei daraufhin einleitet bzw. in wie weit daraus ein Abschleppvorgang resultiert, wird nicht an den ZV KVÜ rückgemeldet/statistisch erfasst. Mit freundlichen Grüßen