Auskunft zu "Gemeinsamen Fallkonferenzen" zur Deradikalisierung von „Gefährder*innen“ im Phänomenbereich islamistisch begründeter Extremismus

Hiermit stelle ich einen Antrag auf Auskunft bei der ihrer Datenschutzbehörde. Ich möchte im eigenen Namen als natürliche Person meinen Anspruch auf Zugang zu den in ihrer Behörde vorhandenen Informationen zu den sogenannten „Gemeinsamen Fallkonferenzen" zur Deradikalisierung von „Gefährder*innen“ im Phänomenbereich islamistisch begründeter Extremismus geltend machen.

An diesen Konferenzen nehmen Vertreter*innen von Sicherheitsbehörden und Beratungsfachkräfte wie etwa Sozialpädagog*innen teil und sind laut BAMF nach den jeweiligen Landeskonzepten ausgestaltet. Wesentliche Akteure sind i.d.R. Polizei, Verfassungsschutz, die Rückkehrkoordination sowie staatliche oder zivilgesellschaftliche Beratungsstellen. Die „gemeinsamen Fallkonferenzen“ wurden in der AG Deradikalisierung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums des Bundes und der Länder (GTAZ) vorbereitet, welches beim BKA angesiedelt ist.

Gegenstand dieser "Gemeinsamen Fallkonferenzen" sind die fortlaufende gemeinsame Sicherheits- und Risikoeinschätzung von Einzelpersonen und extremistischen Gruppen, Einschätzungen hinsichtlich einer Ausstiegsprognose oder die gemeinsame Bewertung, ob eine Person noch konspirative Kontakte zu früheren Bekannten aus der extremistischen Szene unterhält.

Grundlegende Informationen zu den „gemeinsamen Fallkonferenzen“ konnten bisher nur zwei Dokumenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entnommen werden: Einem Begleitbuch „Deradikalisierungs- und Distanzierungsarbeit“ zum Qualifizierungslehrgang (Umfeld-)Beratung im Phänomenbereich islamistisch begründeter Extremismus (nachfolgend: Begleitbuch) und einem Bund/Länder-Leitfaden zu den Übermittlungsbefugnissen und -pflichten der zivilgesellschaftlichen Beratungsfachkräfte und Akteure im Arbeitsfeld Deradikalisierungs-/Distanzierungsarbeit (nachfolgend: Bund/Länder-Leitfaden).

Die „gemeinsamen Fallkonferenzen“ werfen ernstliche Fragen der Fachlichkeit und insbesondere der grundgesetzlichen Validität auf. Sie geschehen in kontinuierlicher, nicht-anlassbezogener Weise, sowie unter Aufhebung des Schutzes von personenbezogenen Daten. Zudem gefährden die Konferenzen das Vertrauensverhältnis zwischen den Berater*innen und ihren Klient*innen gefährden.

Die Konferenzen sind mit Grundrechtseingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verbunden. Diesbezüglich stellt sich bereits die Frage, ob nicht eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage zur Durchführung dieser Konferenzen notwendig wäre, die derzeit jedoch nicht existiert.

Zudem ist zu bezweifeln, dass in jedem Fall ein „berechtigtes Interesse“ gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO für die Datenverarbeitung vorliegt. Das BAMF begründet dies lediglich damit, dass der Verarbeitung zum Ziel einer Deradikalisierungs- und Interventionsberatung keine erkennbaren überwiegenden Interessen der Betroffenen gegenüberstehen würden; es ergebe sich auch kein anderes Ergebnis in Fällen, in denen es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handele.

Ferner überzeugt nicht, dass die Datenübermittlungsbefugnis des § 24 BDSG regelmäßig als Rechtfertigungsgrund für eine Geheimnisoffenbarung im Sinne des § 203 StGB herangezogen werden kann.

Sind Sie bereits in Kontakt mit dieser Praxis gekommen und haben Sie weitergehende Informationen über den Inhalt dieser „gemeinsamen Fallkonferenzen“? Existieren beispielsweise Protokolle der Sicherheitsbehörden?

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, welche Gebühren und Auslagen für die Auskunft zu entrichten sind.

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu "Gemeinsamen Fallkonferenzen" zur Deradikalisierung von „Gefährder*innen“ im Phänomenbereich islamistisch begründeter Extremismus [#262423]
Datum
3. November 2022 15:18
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit stelle ich einen Antrag auf Auskunft bei der ihrer Datenschutzbehörde. Ich möchte im eigenen Namen als natürliche Person meinen Anspruch auf Zugang zu den in ihrer Behörde vorhandenen Informationen zu den sogenannten „Gemeinsamen Fallkonferenzen" zur Deradikalisierung von „Gefährder*innen“ im Phänomenbereich islamistisch begründeter Extremismus geltend machen. An diesen Konferenzen nehmen Vertreter*innen von Sicherheitsbehörden und Beratungsfachkräfte wie etwa Sozialpädagog*innen teil und sind laut BAMF nach den jeweiligen Landeskonzepten ausgestaltet. Wesentliche Akteure sind i.d.R. Polizei, Verfassungsschutz, die Rückkehrkoordination sowie staatliche oder zivilgesellschaftliche Beratungsstellen. Die „gemeinsamen Fallkonferenzen“ wurden in der AG Deradikalisierung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums des Bundes und der Länder (GTAZ) vorbereitet, welches beim BKA angesiedelt ist. Gegenstand dieser "Gemeinsamen Fallkonferenzen" sind die fortlaufende gemeinsame Sicherheits- und Risikoeinschätzung von Einzelpersonen und extremistischen Gruppen, Einschätzungen hinsichtlich einer Ausstiegsprognose oder die gemeinsame Bewertung, ob eine Person noch konspirative Kontakte zu früheren Bekannten aus der extremistischen Szene unterhält. Grundlegende Informationen zu den „gemeinsamen Fallkonferenzen“ konnten bisher nur zwei Dokumenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entnommen werden: Einem Begleitbuch „Deradikalisierungs- und Distanzierungsarbeit“ zum Qualifizierungslehrgang (Umfeld-)Beratung im Phänomenbereich islamistisch begründeter Extremismus (nachfolgend: Begleitbuch) und einem Bund/Länder-Leitfaden zu den Übermittlungsbefugnissen und -pflichten der zivilgesellschaftlichen Beratungsfachkräfte und Akteure im Arbeitsfeld Deradikalisierungs-/Distanzierungsarbeit (nachfolgend: Bund/Länder-Leitfaden). Die „gemeinsamen Fallkonferenzen“ werfen ernstliche Fragen der Fachlichkeit und insbesondere der grundgesetzlichen Validität auf. Sie geschehen in kontinuierlicher, nicht-anlassbezogener Weise, sowie unter Aufhebung des Schutzes von personenbezogenen Daten. Zudem gefährden die Konferenzen das Vertrauensverhältnis zwischen den Berater*innen und ihren Klient*innen gefährden. Die Konferenzen sind mit Grundrechtseingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verbunden. Diesbezüglich stellt sich bereits die Frage, ob nicht eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage zur Durchführung dieser Konferenzen notwendig wäre, die derzeit jedoch nicht existiert. Zudem ist zu bezweifeln, dass in jedem Fall ein „berechtigtes Interesse“ gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO für die Datenverarbeitung vorliegt. Das BAMF begründet dies lediglich damit, dass der Verarbeitung zum Ziel einer Deradikalisierungs- und Interventionsberatung keine erkennbaren überwiegenden Interessen der Betroffenen gegenüberstehen würden; es ergebe sich auch kein anderes Ergebnis in Fällen, in denen es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handele. Ferner überzeugt nicht, dass die Datenübermittlungsbefugnis des § 24 BDSG regelmäßig als Rechtfertigungsgrund für eine Geheimnisoffenbarung im Sinne des § 203 StGB herangezogen werden kann. Sind Sie bereits in Kontakt mit dieser Praxis gekommen und haben Sie weitergehende Informationen über den Inhalt dieser „gemeinsamen Fallkonferenzen“? Existieren beispielsweise Protokolle der Sicherheitsbehörden? Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, welche Gebühren und Auslagen für die Auskunft zu entrichten sind. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262423/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 3. November 2022 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist …
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 3. November 2022
Datum
22. November 2022 13:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 1391.231 veraktet. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Die elektronische Schlagwort-Suche in unserem Vorgangsverwaltungssystem hat ergeben, dass zum Thema "Gemeinsame Fallkonferenzen" bei uns vier Vorgänge existieren (Aktenzeichen: 51.1168 und 511.597 sowie 531.2302 und 54.4239). Sie haben insgesamt einen Umfang von ca. 400 DIN A4-Seiten. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Die Offenlegung darüber hinausgehender inhaltlicher Informationen ist nach § 16 IFG gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt maximal 500 €. Im vorliegenden Fall wären die o. g. 400 Seiten von uns auf nach dem IFG zu schützende Daten auf der Grundlage von §§ 6 ff. IFG zu überprüfen und diese Daten gemäß § 12 IFG entsprechend abzutrennen / zu schwärzen. Wir schätzen, dass dies einen "außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand" im Sinne von Tarifstelle 1004 a) Ziff. 4 bzw. b) Ziff. 3 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) verursachen würde, auch weil womöglich ein Anhörungsverfahren mit Drittbetroffenen nach § 14 Abs. 2 IFG durchzuführen wäre. Deshalb müssten Sie mit einer Gebühr nahe der o. g. Obergrenze von 500 € rechnen. Das IFG ist zusammen mit den Gebührenvorschriften abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob Sie die - gebührenpflichtige - Weiterbearbeitung Ihres IFG-Antrages wünschen mit der Folge der u. U. nur teilweisen Offenlegung von Informationen aus den o. g. Vorgängen. Wenn Sie Ihren Antrag eventuell auf konkrete Fragestellungen beschränken könnten, würden wir prüfen, ob die o. g. geschätzte Gebühr reduziert werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 3. November 2022 [#262423] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ic…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 3. November 2022 [#262423]
Datum
23. November 2022 13:08
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich habe bezüglich meiner Anfrage zwei Anliegen: Erstens bitte ich um eine Übersicht über die vorliegenden Unterlagen, um meinen Antrag auf konkrete passende Unterlagen beschränken zu können. Zweitens habe ich den Antrag im Rahmen meiner Beschäftigung bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. gestellt. Diese ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne des § 52 AO. Insbesondere verfolgt der Verein den Satzungszweck der Förderung des demokratischen Staatswesens durch Maßnahmen zur praktischen Verwirklichung der Grund- und Menschenrechte, unter anderem der informationellen Selbstbestimmung gem. § 3 Abs. 2 lit. a), Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. Daher bitte ich aufgrund des mit dem Antrag unmittelbar verfolgten öffentlichen Interesses an der Achtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der damit verbundenen Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts um eine teilweise oder vollständige Befreiung von der Gebühr gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4 VGebO. Eine von Abs. 1 ausgenommene Tarifstelle liegt gerade nicht vor, vielmehr ist laut Ihrem Schreiben die Tarifstelle 1004 a) Ziff. 4 bzw. b) Ziff. 3 VGebO einschlägig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262423/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 23. November 2022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre o. g. Nachricht. H…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 23. November 2022
Datum
1. Dezember 2022 14:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre o. g. Nachricht. Hierüber würde ich gerne mit Ihnen sprechen. Ich wäre deshalb dankbar, wenn Sie mich einmal anrufen könnten. Oder Sie teilen mir eine Telefonnummer mit, unter der ich Sie erreichen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 23. November 2022 [#262423] Sehr << Anrede >> gerne können wir dazu sprechen. Wür…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 23. November 2022 [#262423]
Datum
1. Dezember 2022 14:42
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gerne können wir dazu sprechen. Würde es Ihnen am Montag (05.12.) um 11.30h passen? Sie erreichen mich unter 015785897208. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262423/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Re: Ihre E-Mail vom 23. November 2022 [#262423] Hallo << Antragsteller:in >> ich habe Sie gerade ange…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Re: Ihre E-Mail vom 23. November 2022 [#262423]
Datum
1. Dezember 2022 14:51
Status
Warte auf Antwort
Hallo << Antragsteller:in >> ich habe Sie gerade angerufen: Lieber << Antragsteller:in >> ich nicht im Dienst. Unser Telefonat würde auch nicht allzu lange dauern. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Re: Ihre E-Mail vom 23. November 2022 [#262423] Hallo << Antragsteller:in >> versuchen Sie es ger…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Ihre E-Mail vom 23. November 2022 [#262423]
Datum
1. Dezember 2022 15:00
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> versuchen Sie es gern jetzt noch einmal, ich war bis gerade in einem Meeting. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262423/