Auskunft zu Hitzetransporten im Inland und ins europäische und nichteuropäische Ausland Juli/August 2020
Sehr << Antragsteller:in >>
ich beziehe mich auf meinen Auskunftsantrag vom 12.08.2020 und die bisherige Kommunikation hierzu.
Ihre E-Mail vom 13.08.2020: „Sehr geehrte X, für Auskünfte dieser Art bedarf es eines Antrages auf gesetzlicher Grundlage, den wir prüfen müssen. Pauschale Auskünfte gibt es nicht. Auskünfte, die aufgrund des hohen Ermittlungsaufwandes der Behörde, viel Arbeitszeit in Anspruch nehmen, sind auch kostenpflichtig für den Antragsteller. Mit freundlichen Grüßen, i.A., Frau X“
Ich halte es vor diesem Hintergrund für sinnvoll, die weitere Bearbeitung auf einem öffentlichen Medium fortzuführen.
Mein Auskunftsbegehren fußt auf dem AIG.
Mein Interesse rührt aus der umfänglichen medialen Berichterstattung zur Aussage von Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, welche Ihnen bekannt ist. „Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“
Konkret interessieren mich sämtliche Amtshandlungen Ihrer Behörde, die dazu geführt haben, dass Lebendnutztiertransporte im In-und ins Ausland (Zielort inländisch, europäisch und in Nicht-EU Staaten) im Juli und August 2020 stattfinden konnten. Mich interessieren also Ihre Transportgenehmigungen,- Abfertigungen,- Zulassungen und Kontrollen im zuvor genannten Zeitraum und zwar für die Nutztiere "Schwein", "Rind", "Geflügel" und "Schafe".
Hierzu gehört natürlich untrennbar die vorgeschaltete Frage, an welchen Tagen im Juli/August 2020 denn überhaupt derlei Transporte stattgefunden haben und welche genau. Also aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Transporttagen, den jeweiligen Zielorten (ggfs. mit Zwischenzielort) und jeweils unter Angabe der jeweiligen Tierart.
Für den Zielort Inland beschränke ich mich dabei auf die Einzeltage 05.07.2020, 14.07.2020, 24.07.2020, 25.07.2020, 28.07.2020 und 31.07.2020 sowie 01.08.2020, 05.08.2020 bis einschließlich 17.08.2020, 20.08.2020 und 21.08.2020.
Bitte erteilen Sie mir diese vorgeschaltete Auskunft jetzt einfach vorab isoliert. Dies würde auch die von Ihnen erwähnten Kosten hinfällig machen, da es sich bei dieser Auskunft dann um einen einfachen Fall handelt, der nach der AIGGebO kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Auskunft bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Mit Verweis auf AIG § 7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit im Übrigen um weitere Antwort ausschließlich per E-Mail bitten.
Ich möchte Sie außerdem um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen vorab für Ihre Mühe.
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. September 2020
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16. Oktober 2020
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