Auskunft zu Ihren Amtshandlungen hinsichtlich der aktuellen ZDF Berichterstattung über die grob tierschutzverstoßenden Verladepraktiken bei Wiesenhof mit anschließendem Langstreckentransport von Hühnern bei Extremtemperaturen

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Auskunftsantrag

Sehr << Antragsteller:in >>

erschrocken habe ich die aktuelle Medienberichterstattung (https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/wiso-vom-14-september-2020-100.html) über den von Ihrer Behörde zugelassenen und abgefertigten Lebendlangstreckentransport von unzähligen Hühnern verfolgt.

Ich wende mich als besorgte Verbraucherin an Sie, mein Interesse ist privat.

Das gezeigte "Ausstallen" an einem Bein und das Schreien der Tiere dabei und beim anschließenden Werfen der Tiere in engste Kisten macht mich fassungslos. Sodann sagt einer Iher Kollegen, Herr Dr. Mahrarens vom Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, dass dies bei den Tieren zu erheblichen psychischen und physischen Qualen inklusive Auskugelungen und Knochenbrüchen führe und auch nicht erlaubt sei. Sodann fährt der Transporter über 10 Zeitstunden von Bayern nach Brandenburg und passiert dabei mehrere viel nähere Groschlachtereien, hält aber nicht an.

Ein Geflügelfahrer sagt aus, dass die Tiere grob leiden und großen Durst haben, aber kein Wasser bekommen. Die Temperatur lag an diesem Tag bei 28 (!) Grad Außentemperatur, also in diesen engen Minikäfigen wahrscheinlich locker bei über 40 Grad. 57 Tiere starben laut dieses ZDF Berichtes und dem Veterinäramt Dahme-Spreewald den Hitztetod. Das ist doch gesetzlich verboten!

Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner sagte bereits 2018 „Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“

Ich war deshalb eigentlich davon ausgegangen, dass in den Hochsommermonaten ohnehin keinerlei Transporte stattfinden würden.

Dieser Bericht hat mich wirklich erschüttert und wirft Fragen bei mir auf, zu denen ich Sie als zuständige Veterinärbehörde um Auskunft bitte:

- wer schult das Verladepersonal dieses Mastbetriebes?
- wie oft haben Sie den Verladevorgang in diesem Mastbetrieb kontrolliert?
- gab es Beanstandungen Ihrerseits und wenn ja, wie haben Sie diese sanktioniert und die Behebung Ihrer Beanstandungen kontrolliert?
- wie konnte dieser Transport trotz der hohen Temperatur stattfinden, müssen Sie die Transporte nicht freigeben und eine Wetteranalyse vorschalten?
- haben Sie Strafanzeige gegen diesen Mastbetrieb gestellt?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort per E-Mail und um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen sehr für Ihre Mühe.

Herzliche Grüße

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. September 2020
  • Frist
    17. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Auskunftsantrag Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], erschrocken habe ich die aktuell…
An Landratsamt Altötting - Gesundheits- und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu Ihren Amtshandlungen hinsichtlich der aktuellen ZDF Berichterstattung über die grob tierschutzverstoßenden Verladepraktiken bei Wiesenhof mit anschließendem Langstreckentransport von Hühnern bei Extremtemperaturen [#197230]
Datum
15. September 2020 17:36
An
Landratsamt Altötting - Gesundheits- und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Auskunftsantrag Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], erschrocken habe ich die aktuelle Medienberichterstattung (https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/wiso-vom-14-september-2020-100.html) über den von Ihrer Behörde zugelassenen und abgefertigten Lebendlangstreckentransport von unzähligen Hühnern verfolgt. Ich wende mich als besorgte Verbraucherin an Sie, mein Interesse ist privat. Das gezeigte "Ausstallen" an einem Bein und das Schreien der Tiere dabei und beim anschließenden Werfen der Tiere in engste Kisten macht mich fassungslos. Sodann sagt einer Iher Kollegen, Herr Dr. Mahrarens vom Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, dass dies bei den Tieren zu erheblichen psychischen und physischen Qualen inklusive Auskugelungen und Knochenbrüchen führe und auch nicht erlaubt sei. Sodann fährt der Transporter über 10 Zeitstunden von Bayern nach Brandenburg und passiert dabei mehrere viel nähere Groschlachtereien, hält aber nicht an. Ein Geflügelfahrer sagt aus, dass die Tiere grob leiden und großen Durst haben, aber kein Wasser bekommen. Die Temperatur lag an diesem Tag bei 28 (!) Grad Außentemperatur, also in diesen engen Minikäfigen wahrscheinlich locker bei über 40 Grad. 57 Tiere starben laut dieses ZDF Berichtes und dem Veterinäramt Dahme-Spreewald den Hitztetod. Das ist doch gesetzlich verboten! Frau Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner sagte bereits 2018 „Bei hohen Temperaturen ist es nicht erlaubt, Tiere zu verladen und zu transportieren, und zwar völlig zurecht! Ich habe die zuständigen Bundesländer aufgerufen, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten und stärker zu kontrollieren. Deshalb werde ich von Bundesseite aus auch wieder die Transporte in diesem Sommer auswerten lassen. Im vergangenen Jahr wurden in einigen Ländern trotz Hitze verladen und transportiert. Das darf sich nicht wiederholen!“ Ich war deshalb eigentlich davon ausgegangen, dass in den Hochsommermonaten ohnehin keinerlei Transporte stattfinden würden. Dieser Bericht hat mich wirklich erschüttert und wirft Fragen bei mir auf, zu denen ich Sie als zuständige Veterinärbehörde um Auskunft bitte: - wer schult das Verladepersonal dieses Mastbetriebes? - wie oft haben Sie den Verladevorgang in diesem Mastbetrieb kontrolliert? - gab es Beanstandungen Ihrerseits und wenn ja, wie haben Sie diese sanktioniert und die Behebung Ihrer Beanstandungen kontrolliert? - wie konnte dieser Transport trotz der hohen Temperatur stattfinden, müssen Sie die Transporte nicht freigeben und eine Wetteranalyse vorschalten? - haben Sie Strafanzeige gegen diesen Mastbetrieb gestellt? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort per E-Mail und um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen sehr für Ihre Mühe. Herzliche Grüße [geschwärzt] Anfragenr: 197230 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Landratsamt Altötting - Gesundheits- und Veterinärwesen
Auskunftsverweigerung
Von
Landratsamt Altötting - Gesundheits- und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsverweigerung
Datum
7. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort

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AW: Auskunftsverweigerung [#197230] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre späte Nachricht und den Hinweis auf d…
An Landratsamt Altötting - Gesundheits- und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsverweigerung [#197230]
Datum
13. Oktober 2020 15:35
An
Landratsamt Altötting - Gesundheits- und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre späte Nachricht und den Hinweis auf das Leipziger Urteil. Mein Anspruch auf Zugang zu den von mir genannten Informationen besteht folgerichtig nach dem AIG. Im Übrigen finde ich es etwas befremdlich, dass Sie einer Verbraucherin wie mir mit Ihrer Nachricht suggerieren, dass kein Anspruch auf Auskunft bestünde. Ich bitte Sie, meinen Antrag jetzt zügig erneut zu bescheiden. Freundliche Grüße [geschwärzt] Anfragenr: 197230 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]