Auskunft zu Sondernutzungsgenehmigungen Bereich Pröbenweg/Luisenweg

- Sondernutzungsanträge und -genehmigungen für die öffentlichen Wege und Flächen im Bereich Pröbenweg/Luisenweg, insbesondere der Flurstücke 1621, 1663, und 2103 der Gemarkung Hamm Marsch.
- Anträge und Genehmigungen zu Straßensperrungen für Pröbenweg
- Zeiträume der beantragten und genehmigten Sondernutzung in Zusammenhang mit Bauvorhaben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Sondernutzungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu Sondernutzungsgenehmigungen Bereich Pröbenweg/Luisenweg [#255749]
Datum
27. Juli 2022 16:56
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Sondernutzungen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Sondernutzungsanträge und -genehmigungen für die öffentlichen Wege und Flächen im Bereich Pröbenweg/Luisenweg, insbesondere der Flurstücke 1621, 1663, und 2103 der Gemarkung Hamm Marsch. - Anträge und Genehmigungen zu Straßensperrungen für Pröbenweg - Zeiträume der beantragten und genehmigten Sondernutzung in Zusammenhang mit Bauvorhaben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255749/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Sondernutzungen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist im Sachgebiet Bauen und Sommerterrassen (Sondernutzungen) eingegan…
Von
Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Sondernutzungen
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN]- Auskunft zu Sondernutzungsgenehmigungen Bereich Pröbenweg/Luisenweg [#255749]
Datum
27. Juli 2022 16:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist im Sachgebiet Bauen und Sommerterrassen (Sondernutzungen) eingegangen. Eine Bearbeitung wird zeitnah erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Sondernutzungen
Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) - Ihre Anfrage vom 27.07.2022 zur Auskunft Sond…
Von
Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Sondernutzungen
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) - Ihre Anfrage vom 27.07.2022 zur Auskunft Sondernutzungsgenehmigungen Bereich Pröbenweg/Luisenweg
Datum
2. August 2022 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beim Bezirksamt Hamburg-Mitte. Ob Ihnen Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes geprüft. Ihre Ansprechperson ist [geschwärzt], Tel.: ([geschwärzt]) [geschwärzt] Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Weiter weisen wir darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG grundsätzlich gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Hierzu kann Ihnen ggf. die o. g. Ansprechperson Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Sondernutzungen
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihr nachstehendes Auskunftsersuchen erhalten Sie anlieg…
Von
Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Sondernutzungen
Betreff
- Auskunft zu Sondernutzungsgenehmigungen Bereich Pröbenweg/Luisenweg [#255749]
Datum
10. August 2022 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihr nachstehendes Auskunftsersuchen erhalten Sie anliegend die bisher im Rahmen des o.a. Bauvorhabens erteilte Sondernutzungserlaubnis sowie der aktuell vorliegende Antrag auf Erteilen einer Sondernutzungserlaubnis für das Einrichten einer Baustelleneinrichtungsfläche. Das Prüfverfahren ist noch nicht abgeschlossen, daher wurde eine Erlaubnis noch nicht erteilt. Die Zuständigkeit für Straßensperrungen, Fußgängerführung usw. liegt bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (hier: Polizeikommissariat 41, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>). Die Gewährung von Auskünften bzw. Informationen ist § 13 Abs. 6 Hamburgisches Transparenzgesetz gebührenpflichtig. Der Gebührenbescheid über die Mindestgebühr von 30 € geht Ihnen in einem gesonderten Schreiben zu. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Sondernutzungen
WG: 2022-08-11 Auskunft MR 120 Bereich Pröbenweg/Luisenweg [#255749] Sehr << Antragsteller:in >> für …
Von
Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Sondernutzungen
Betreff
WG: 2022-08-11 Auskunft MR 120 Bereich Pröbenweg/Luisenweg [#255749]
Datum
25. August 2022 12:49
Status
Sehr << Antragsteller:in >> für die u.a. Auskunft ist eine Verwaltungsgebühr zu erheben. Teilen Sie mir hierzu bitte noch Ihre Anschrift mit, da der Gebührenbescheid per Post versandt werden muss. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: 2022-08-11 Auskunft MR 120 Bereich Pröbenweg/Luisenweg [#255749] Sehr << Anrede >> meine Adre…
An Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Sondernutzungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 2022-08-11 Auskunft MR 120 Bereich Pröbenweg/Luisenweg [#255749]
Datum
25. August 2022 13:07
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Sondernutzungen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Adresse für den Gebührenbescheid ist an diese Nachricht angehängt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255749/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>