Auskunft zu Strafverfahren gegen Klimaprotestierende

Im Rahmen eines Forschungsprojekts zu den Zusammenhängen zwischen Recht und gesellschaftlichem Wandel möchte ich Sie um Auskunft zu folgende Informationen bitten, insofern Ihnen diese vorliegen.

1. Wie viele Strafanzeigen gegen einzelne Klimaprotestierende oder Klimaprotestgruppen wurden zwischen 2016 und 2022 bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet?

2. Welche verschiedenen Klimaprotestaktivitäten wurden in diesen Anzeigen angeführt?

3. Auf welche Rechtsgrundlagen bzw. Paragrafen des Strafgesetzbuches berufen sich solche Anzeigen?

4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet?

5. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen solcher Ermittlungsverfahren ergriffen, z.B. Festnahmen, Präventivhaft, Beschlagnahmungen persönlicher Gegenstände, etc.?

6. Wie viele der Ermittlungsverfahren führten letztendlich zu einer Anklage?

7. Wie viele dieser Klagen mündeten in einer Verurteilung (rechtskräftig oder anfechtbar), wie viele in einem Freispruch?

8. Im Falle einer Verurteilung, welche Strafform und -maß wurden verhängt?

Soweit möglich, möchte ich Sie bitten, die Antworten auf jede dieser Fragen nach (1) Jahr und (2) Rechtsgrundlage aufzuschlüsseln.

Sollten Ihnen die gewünschten Informationen nicht vorliegen, würde ich mich freuen, wenn Sie mich an die zuständige(n) Behörde(n) weiterleiten könnten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu Strafverfahren gegen Klimaprotestierende [#288859]
Datum
22. September 2023 01:51
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen eines Forschungsprojekts zu den Zusammenhängen zwischen Recht und gesellschaftlichem Wandel möchte ich Sie um Auskunft zu folgende Informationen bitten, insofern Ihnen diese vorliegen. 1. Wie viele Strafanzeigen gegen einzelne Klimaprotestierende oder Klimaprotestgruppen wurden zwischen 2016 und 2022 bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet? 2. Welche verschiedenen Klimaprotestaktivitäten wurden in diesen Anzeigen angeführt? 3. Auf welche Rechtsgrundlagen bzw. Paragrafen des Strafgesetzbuches berufen sich solche Anzeigen? 4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet? 5. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen solcher Ermittlungsverfahren ergriffen, z.B. Festnahmen, Präventivhaft, Beschlagnahmungen persönlicher Gegenstände, etc.? 6. Wie viele der Ermittlungsverfahren führten letztendlich zu einer Anklage? 7. Wie viele dieser Klagen mündeten in einer Verurteilung (rechtskräftig oder anfechtbar), wie viele in einem Freispruch? 8. Im Falle einer Verurteilung, welche Strafform und -maß wurden verhängt? Soweit möglich, möchte ich Sie bitten, die Antworten auf jede dieser Fragen nach (1) Jahr und (2) Rechtsgrundlage aufzuschlüsseln. Sollten Ihnen die gewünschten Informationen nicht vorliegen, würde ich mich freuen, wenn Sie mich an die zuständige(n) Behörde(n) weiterleiten könnten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288859 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288859/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatsanwaltschaft Köln
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Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. September 2023 01:51
Status
Anfrage abgeschlossen

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