Auskunft zu Studierendendaten an der Universität Göttingen

Die seit Beginn der Erhebung nach § 3 Abs. 1 HStatG sowie nach § 4 semesterweise erhobene Informationen von Studierenden, Prüfungsteilnehmenden sowie Exmatrikulierten an der Georg-August-Universität Göttingen, bevorzugterweise in maschinenlesbarer Form.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die seit Beginn der…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Auskunft zu Studierendendaten an der Universität Göttingen [#193347]
Datum
23. Juli 2020 14:10
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die seit Beginn der Erhebung nach § 3 Abs. 1 HStatG sowie nach § 4 semesterweise erhobene Informationen von Studierenden, Prüfungsteilnehmenden sowie Exmatrikulierten an der Georg-August-Universität Göttingen, bevorzugterweise in maschinenlesbarer Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193347/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1 10117 Berlin Az.: 117-18501/104(2020) Berlin, 04.08.20…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Auskunft zu Studierendendaten an der Universität Göttingen [#193347]
Datum
4. August 2020 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1 10117 Berlin Az.: 117-18501/104(2020) Berlin, 04.08.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 23.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu Studierendendaten an der Universität Göttingen vom 23.07.2020. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Bitte wenden Sie sich an das Statistische Landesamt Niedersachsen (www.statistik-niedersachsen.de / <<E-Mail-Adresse>>). Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Im Auftrag Dr. Johannes Geffers