Auskunft zu Verfahren zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Anfrage an: Arbeitsgericht Hamm

1) Auskunft ob Verfahren bezüglich des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestehen
2) Falls zutreffend, bitte ich um Zusendung der Dokumente zu den Verfahren

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Februar 2023
  • Frist
    23. März 2023
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Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1)…
An Arbeitsgericht Hamm Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Auskunft zu Verfahren zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) [#270948]
Datum
21. Februar 2023 12:17
An
Arbeitsgericht Hamm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Auskunft ob Verfahren bezüglich des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestehen 2) Falls zutreffend, bitte ich um Zusendung der Dokumente zu den Verfahren
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen Anfragenr: 270948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270948/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Arbeitsgericht Hamm
Sehr geehrte Frau Nguyen, Zu Ihrer untenstehenden Anfrage kann ich folgendes mitteilen: • Da weder Umwelt- noch …
Von
Arbeitsgericht Hamm
Betreff
AW: Auskunft zu Verfahren zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) [#270948]
Datum
15. März 2023 11:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Nguyen, Zu Ihrer untenstehenden Anfrage kann ich folgendes mitteilen: • Da weder Umwelt- noch Verbraucherinformationen betroffen sind, bestehen keine Auskunftsrechte nach dem Umweltinformationsgesetz NRW oder dem Verbraucherinformationsgesetz. • Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) dürfte ebenfalls nicht bestehen. o Gemäß § 2 Abs. 2 IFG NRW gilt das Gesetz für die Gerichte nur, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Die von Ihnen geforderten Informationen sind dem Bereich der Rechtsprechung zuzuordnen, so dass insofern kein Informationsrecht besteht. o Zudem räumt das IFG NRW lediglich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer Behörde vorhandenen Informationen ein. Bei den Arbeitsgerichten wird jedoch nicht erfasst, in welchem Verfahren das Betriebsverfassungsgesetz eine Rolle spielt (auch Beschlussverfahren können nach § 2a ArbGG andere Gesetze zum Gegenstand haben). o Zudem muss ein Begehren nach dem IFG NRW hinreichend bestimmt sein (§ 5 I Satz 3 IFG NRW). Auch d daran fehlt es hier („ Verfahren bezüglich des BetrVG“, „Zusendung der Dokumente zu den Verfahren“). Mit freundlichen Grüßen