Auskunft zu Verfahren zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

1) Auskunft ob Verfahren bezüglich des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestehen
2) Falls zutreffend, bitte ich um Zusendung der Dokumente zu den Verfahren

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Februar 2023
  • Frist
    23. März 2023
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Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1)…
An Arbeitsgericht Iserlohn Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Auskunft zu Verfahren zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) [#270954]
Datum
21. Februar 2023 12:17
An
Arbeitsgericht Iserlohn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Auskunft ob Verfahren bezüglich des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestehen 2) Falls zutreffend, bitte ich um Zusendung der Dokumente zu den Verfahren
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen Anfragenr: 270954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270954/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Arbeitsgericht Iserlohn
Antwortbescheid Sehr geehrte Frau Nguyen, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.02.2023. Zunächst wird Ihnen mitg…
Von
Arbeitsgericht Iserlohn
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
16. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Nguyen, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.02.2023. Zunächst wird Ihnen mitgeteilt, dass für das Arbeitsgericht Iserlohn keine Auskunftsrechte nach dem Umweltinformationsgesetz NRW oder dem Verbraucherinformationsgesetz bestehen, da hier weder Umwelt- noch Verbraucherinformationen betroffen sind. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) besteht ebenfalls nicht. Gemäß § 2 Abs. 2 IFG NRW gilt das Gesetz für die Gerichte nur, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Ihre geforderten Informationen sind jedoch dem Bereich der Rechtsprechung zuzuordnen. Ferner wird bei den Arbeitsgerichten nicht erfasst, in welchem Verfahren das Betriebsverfassungsgesetz eine Rolle spielt. Daher sind diese Informationen nicht vorhanden, zu denen das IFG NRW Ihnen einen Zugang ein- räumen könnte.