Auskunft zu Verfahren zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

1) Auskunft ob Verfahren bezüglich des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestehen
2) Falls zutreffend, bitte ich um Zusendung der Dokumente zu den Verfahren

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Februar 2023
  • Frist
    23. März 2023
  • 0 Follower:innen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Auskunft ob Verfahren bezüglich…
An Arbeitsgericht Kaiserslautern Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Auskunft zu Verfahren zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) [#270956]
Datum
21. Februar 2023 12:17
An
Arbeitsgericht Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Auskunft ob Verfahren bezüglich des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestehen 2) Falls zutreffend, bitte ich um Zusendung der Dokumente zu den Verfahren
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen Anfragenr: 270956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270956/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arbeitsgericht Kaiserslautern
Auskunftsersuchen Direktor des Arbeitsgerichts Kaiserslautern, 06.03.2023 Az.: 1200 E - 1/23 Sehr …
Von
Arbeitsgericht Kaiserslautern
Betreff
Auskunftsersuchen
Datum
6. März 2023 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Direktor des Arbeitsgerichts Kaiserslautern, 06.03.2023 Az.: 1200 E - 1/23 Sehr geehrte Frau Nguyen, Ihre Anfrage vom 21.02.2023 wird Ihnen heute auf dem Postweg beantwortet werden. Im Hinblick auf die derzeitigen Streiks melden Sie sich bitte, falls Ihnen das gerichtliche Schreiben nicht bis zum Wochenende zugegangen sein sollte. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Arbeitsgericht Kaiserslautern
Antwortbescheid Sehr geehrte Frau Ngyuen, Ihrem Antrag, Ihnen 1) Auskunft zu erteilen, ob Verfahren bezüglich des…
Von
Arbeitsgericht Kaiserslautern
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
6. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Ngyuen, Ihrem Antrag, Ihnen 1) Auskunft zu erteilen, ob Verfahren bezüglich des Betriebsverfassungsrechts (BetrVG) bestehen, 2) falls zutreffend, Ihnen die Dokumente zu diesen Verfahren zuzusenden, kann nicht entsprochen werden. Sie stützen Ihr Auskunftsbegehren auf § 12 des LTranspG Rheinland-Pfalz und auf § 7 Verbraucherinformationsgesetz /VIG). Nach § 3 Abs. 4 LTranspG findet dieses Gesetz jedoch keine Anwendung auf die Rechtsprechungstätigkeit von Gerichten. Hierauf bezieht sich Ihre Anfrage allerdings. Das VIG findet bereits nach dessen § 1 vorn Geltungsbereich her keine Anwendung und weist keinen Bezug zu der von Ihrer Anfrage umfassten Thematik auf. Andere Anspruchsgrundlagen, die Ihre allgemeine Anfrage stützen könnten, sind nicht ersichtlich. Mit freundlichen Grüßen