Auskunft zu Verfahren zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Anfrage an: Arbeitsgericht Aachen

1) Auskunft ob Verfahren bezüglich des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestehen
2) Falls zutreffend, bitte ich um Zusendung der Dokumente zu den Verfahren

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2023
  • Frist
    23. März 2023
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Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1)…
An Arbeitsgericht Aachen Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Auskunft zu Verfahren zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) [#270904]
Datum
21. Februar 2023 12:17
An
Arbeitsgericht Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Auskunft ob Verfahren bezüglich des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestehen 2) Falls zutreffend, bitte ich um Zusendung der Dokumente zu den Verfahren
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen Anfragenr: 270904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270904/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arbeitsgericht Aachen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Arbeitsgericht Aachen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Februar 2023 12:17
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Arbeitsgericht Aachen
Ihre Anfrage vom 21.02. Sehr geehrte Frau Nguyen, der Eingang Ihrer Anfrage wird bestätigt. Es wird zeitnah eine …
Von
Arbeitsgericht Aachen
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.02.
Datum
24. Februar 2023 13:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Nguyen, der Eingang Ihrer Anfrage wird bestätigt. Es wird zeitnah eine Rückmeldung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Arbeitsgericht Aachen
Sehr geehrte Frau Nguyen, zu Ihrem Antrag nach dem IFG NRW vom 21.02.2023 erteilen wir folgende Auskünfte: 1. Au…
Von
Arbeitsgericht Aachen
Betreff
AW: 2023.02.21 GA 313-4.4 Auskunft zu Verfahren zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) [#270904]
Datum
3. März 2023 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Nguyen, zu Ihrem Antrag nach dem IFG NRW vom 21.02.2023 erteilen wir folgende Auskünfte: 1. Auskunft, ob Verfahren bezüglich des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestehen „Rechtsstreitigkeiten zum Betriebsverfassungsgesetz“ sind beim Arbeitsgericht Aachen nicht anhängig. Soweit Sie Rechtsstreitigkeiten gemäß § 2a ArbGG meinen, sind derzeit 76 Verfahren beim Arbeitsgericht Aachen anhängig. Zu den Beschlussverfahren bei den Arbeitsgerichten in NRW verweise ich auf die Geschäftsentwicklung. Diese finden Sie im Internet unter: https://www.justiz.nrw/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/statistiken/justizgeschaeftsstatistik/arbeitsgerichte/geschaeftsentwicklung/beschluss.pdf Im Übrigen wird auf die Fachreihe 2.8 des Statistischen Bundesamts hingewiesen, siehe: https://www.destatis.de/DE/Service/Bibliothek/_publikationen-fachserienliste-10.html#619016 2. Falls zutreffend, bitte ich um Zusendung der Dokumente zu den Verfahren Die „Dokumente zu den Verfahren“, also die Verfahrensakten, können Ihnen nicht übersandt werden. Das IFG NRW gilt ausweislich dessen § 2 Abs. 2 für die (Arbeits-)Gerichte, nur soweit sie „Verwaltungsaufgaben wahrnehmen“. Beschlussverfahren nach § 2a ArbGG sind jedoch gerichtliche Verfahren und keine Verwaltungsaufgaben. Für die Akteneinsicht Dritter gilt § 299 Abs. 2 ZPO. Ich bitte um eine kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben. Dr. Benedikt Hövelmann, LL.M. Arbeitsgericht Aachen Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen Internet: www.arbg-aachen.nrw.de Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Angelegenheiten der Justizverwaltung finden Sie in dem Datenschutzhinweis (https://www.lag-koeln.nrw.de/aufgaben/datenschutz/verwaltung).