Auskunft zu verwendeten Drogenschnelltests der Polizei

1) Bezeichnungen der von der Polizei in Baden-Württemberg im Rahmen von Verkehrskontrollen verwendeten Drogenschnelltests (insb. Urinvortests), wenn möglich mit Angaben zu den getesteten Substanzen und deren Cut-Off-Werten.

2) Inwiefern spielt bei der Anschaffung der Tests die Überlegung eine Rolle, dass zu empfindliche Tests zu falsch-positiven Ergebnissen und damit unnötigen Blutentnahmen führen? Werden deshalb höhere Cut-Off-Werte als technisch möglich verwendet?

Vielen Dank für Ihre Auskunft!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2017
  • Frist
    29. Juni 2017
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Bezeichnung…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Auskunft zu verwendeten Drogenschnelltests der Polizei [#21659]
Datum
30. Mai 2017 12:50
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Bezeichnungen der von der Polizei in Baden-Württemberg im Rahmen von Verkehrskontrollen verwendeten Drogenschnelltests (insb. Urinvortests), wenn möglich mit Angaben zu den getesteten Substanzen und deren Cut-Off-Werten. 2) Inwiefern spielt bei der Anschaffung der Tests die Überlegung eine Rolle, dass zu empfindliche Tests zu falsch-positiven Ergebnissen und damit unnötigen Blutentnahmen führen? Werden deshalb höhere Cut-Off-Werte als technisch möglich verwendet? Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie ein Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Auskunft zu verwendeten Drogenschnelltests der Polizei
Datum
20. Juni 2017 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie ein Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen