Auskunft zum Katastrophenschutz

Anfrage an: Deutsches Rotes Kreuz

- Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 DSGVO.
- Ihre Notfallpläne für Pandemien / Epedemien.
- Ihre Notfallpläne bei (Natur-) Katastrophen.
- Verträge, Vereinbarungen, Handlungsanweisungen u.ä., die ermächtigen / beauftragen Handlungen des Staates zu übernehmen.

Dies betrifft auch Ihre Landesverbände.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Februar 2020
  • Frist
    10. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihre technischen …
An Deutsches Rotes Kreuz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zum Katastrophenschutz [#179480]
Datum
6. Februar 2020 14:28
An
Deutsches Rotes Kreuz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 DSGVO. - Ihre Notfallpläne für Pandemien / Epedemien. - Ihre Notfallpläne bei (Natur-) Katastrophen. - Verträge, Vereinbarungen, Handlungsanweisungen u.ä., die ermächtigen / beauftragen Handlungen des Staates zu übernehmen. Dies betrifft auch Ihre Landesverbände.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179480 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsches Rotes Kreuz
Auskunftsersuchen Sehr geehrteAntragsteller/in der Deutsches Rotes Kreuz e.V. ist ein eingetragener Verein, keine…
Von
Deutsches Rotes Kreuz
Betreff
Auskunftsersuchen
Datum
18. Februar 2020 13:49
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in der Deutsches Rotes Kreuz e.V. ist ein eingetragener Verein, keine Behörde des Bundes. Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) regelt den Zugang zu Information des Bundes. Das IFG ist somit nicht auf den DRK e.V. anwendbar. Auch die übrigen Anspruchsgrundlagen liegen entsprechend nicht vor. Bitte beachten Sie auch, dass das Deutsche Rote Kreuz föderal strukturiert und die einzelnen Gliederungen selbstständig sind. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen