Auskunft zum Polizeieinsatz zur Räumung der Dondorf Druckerei

Die Kosten des Polizeieinsatz zur Räumung der ehemaligen Dondorf Druckerei in Frankfurt und die Zahl der eingesetzten Beamt*innen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kosten des Polizeieinsatz zur…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
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Betreff
Auskunft zum Polizeieinsatz zur Räumung der Dondorf Druckerei [#295862]
Datum
30. Dezember 2023 19:14
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kosten des Polizeieinsatz zur Räumung der ehemaligen Dondorf Druckerei in Frankfurt und die Zahl der eingesetzten Beamt*innen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295862 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/295862/upload/eafadf2a8df04d2045b84f3463d261c301c9dec4/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-24/001 Sehr geehrter Herr [geschwärzt], mit E-Mail vom 30. Dezember 2023 haben Sie nach § 80 A…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Auskunft zum Polizeieinsatz zur Räumung der Dondorf Druckerei [#295862]
Datum
18. Januar 2024 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-24/001 Sehr geehrter Herr [geschwärzt], mit E-Mail vom 30. Dezember 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, Ihnen Auskunft über die Höhe der Kosten für den Polizeieinsatz zur Räumung der ehemaligen Dondorf Druckerei in Frankfurt und die Zahl der eingesetzten Beamtinnen und Beamten zu erteilen. Ihr Antrag auf Informationszugang bezieht sich auf Informationen aus dem Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Das Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die oberste Polizeibehörde des Landes. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden Anwendung. Es besteht daher kein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen aus dem Landespolizeipräsidium. Ihr Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Leiter Referat Datenschutz, Informationsfreiheitsrecht Rechtsabteilung Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Friedrich-Ebert-Allee 12 65185 Wiesbaden Tel.: +49 (611) 353-0 E-Mail: Informationsfreiheit@hmdis.hessen.de