Auskunft zur Mitgliedschaft/Austritt aus dem Verband "Zukunft Gas e.V."

- eine Auskunft darüber, ob Ihr Unternehmen (oder ggf. Ihr Tochterunternehmen) weiterhin Mitglied im Verband "Zukunft Gas e.V." ist, oder ob die Mitgliedschaft gekündigt wurde.

Falls die Mitgliedschaft gekündigt wurde:
- eine Auskunft und ggf. Dokumente zum Kündigungs- und Austrittsdatum und wenn möglich eine Begründung für die Entscheidung die Mitgliedschaft bei "Zukunft Gas e.V." zu beenden.

Falls die Mitgliedschaft weiterhin besteht:
- eine Auskunft und ggf. Dokumente zu der Höhe der jährlich gezahlten Mitgliedgliedsbeiträge im Verband "Zukunft Gas e.V." und wenn möglich eine Begründung für die Fortführung der Mitgliedschaft.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auskunft darüber, ob Ihr Un…
An Stadtwerke Pirmasens (STWPS) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zur Mitgliedschaft/Austritt aus dem Verband "Zukunft Gas e.V." [#297261]
Datum
15. Januar 2024 12:05
An
Stadtwerke Pirmasens (STWPS)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auskunft darüber, ob Ihr Unternehmen (oder ggf. Ihr Tochterunternehmen) weiterhin Mitglied im Verband "Zukunft Gas e.V." ist, oder ob die Mitgliedschaft gekündigt wurde. Falls die Mitgliedschaft gekündigt wurde: - eine Auskunft und ggf. Dokumente zum Kündigungs- und Austrittsdatum und wenn möglich eine Begründung für die Entscheidung die Mitgliedschaft bei "Zukunft Gas e.V." zu beenden. Falls die Mitgliedschaft weiterhin besteht: - eine Auskunft und ggf. Dokumente zu der Höhe der jährlich gezahlten Mitgliedgliedsbeiträge im Verband "Zukunft Gas e.V." und wenn möglich eine Begründung für die Fortführung der Mitgliedschaft.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297261 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297261/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtwerke Pirmasens (STWPS)
Ihre Anfrage vom 15.1.2024 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 15.1.2024 te…
Von
Stadtwerke Pirmasens (STWPS)
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.1.2024
Datum
16. Januar 2024 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 15.1.2024 teilen wir nach Prüfung durch unsere Rechtsabteilung mit, dass keine Auskunftsansprüche Ihrerseits gegenüber uns bestehen. Der persönliche Anwendungsbereich der Normen ist nicht eröffnet. Wir betrachten daher die Anfrage als erledigt. Mit freundlichen Grüßen