Auskunft zur Mitgliedschaft/Austritt der Energieversorgung Limburg aus dem Verband "Zukunft Gas e.V."

- eine Auskunft darüber, ob die Energieversorgung Limburg weiterhin Mitglied im Verband "Zukunft Gas e.V." ist, oder ob die Mitgliedschaft gekündigt wurde.

Falls die Mitgliedschaft gekündigt wurde:
- eine Auskunft und ggf. Dokumente zum Kündigungs- und Austrittsdatum und wenn möglich eine Begründung der Energieversorgung Limburg für die Entscheidung die Mitgliedschaft bei "Zukunft Gas e.V." zu beenden.

Falls die Mitgliedschaft weiterhin besteht:
- eine Auskunft und ggf. Dokumente zu der Höhe der jährlich gezahlten Mitgliedgliedsbeiträge im Verband "Zukunft Gas e.V." und wenn möglich eine Begründung der Energieversorgung Limburg für die Fortführung der Mitgliedschaft.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auskunft darüber, ob die E…
An Gemeinde Limburg a.d.Lahn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zur Mitgliedschaft/Austritt der Energieversorgung Limburg aus dem Verband "Zukunft Gas e.V." [#297286]
Datum
15. Januar 2024 12:49
An
Gemeinde Limburg a.d.Lahn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auskunft darüber, ob die Energieversorgung Limburg weiterhin Mitglied im Verband "Zukunft Gas e.V." ist, oder ob die Mitgliedschaft gekündigt wurde. Falls die Mitgliedschaft gekündigt wurde: - eine Auskunft und ggf. Dokumente zum Kündigungs- und Austrittsdatum und wenn möglich eine Begründung der Energieversorgung Limburg für die Entscheidung die Mitgliedschaft bei "Zukunft Gas e.V." zu beenden. Falls die Mitgliedschaft weiterhin besteht: - eine Auskunft und ggf. Dokumente zu der Höhe der jährlich gezahlten Mitgliedgliedsbeiträge im Verband "Zukunft Gas e.V." und wenn möglich eine Begründung der Energieversorgung Limburg für die Fortführung der Mitgliedschaft.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297286 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297286/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinde Limburg a.d.Lahn
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.01.2024. Die Stadt Limburg hat keine…
Von
Gemeinde Limburg a.d.Lahn
Betreff
AW: Auskunft zur Mitgliedschaft/Austritt der Energieversorgung Limburg aus dem Verband "Zukunft Gas e.V." [#297286]
Datum
25. Januar 2024 18:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.01.2024. Die Stadt Limburg hat keine entsprechende Satzung nach § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSG und ist daher nicht zur Auskunft verpflichtet. Weiterhin können wir keine Aussage zu Mitgliedschaften der Energieversorgung Limburg geben, bitte wenden Sie sich daher direkt an die Energieversorgung Limburg. Mit freundlichen Grüßen