Auskunft zur Mitgliedschaft im Verband "Zukunft Gas e.V."

Sämtliche Dokumente mit Bezug zur Mitgliedschaft Ihres Unternehmens im Zukunft Gas e.V. und zu Finanzflüssen zwischen Ihrem Unternehmen und dem Zukunft Gas e.V. (oder der Zukunft Gas GmbH), auf dessen Website Ihr Unternehmen als Mitglied aufgeführt wird (https://gas.info/verband-zukunft-gas/mitglieder). Diese Dokumente könnten zum Beispiel Nachweise über Mitgliedschaftsbeiträge und Angaben zum Beginn der Mitgliedschaft sein, sind jedoch nicht darauf beschränkt.

Falls die Mitgliedschaft im Zukunft Gas e.V. über einen Trägerkreis läuft, senden Sie mir bitte die entsprechenden Dokumente für die Mitgliedschaft und Finanzflüsse für diesen Trägerkreis zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Doku…
An Stadtwerke Pirmasens (STWPS) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zur Mitgliedschaft im Verband "Zukunft Gas e.V." [#253143]
Datum
12. Juli 2022 13:24
An
Stadtwerke Pirmasens (STWPS)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente mit Bezug zur Mitgliedschaft Ihres Unternehmens im Zukunft Gas e.V. und zu Finanzflüssen zwischen Ihrem Unternehmen und dem Zukunft Gas e.V. (oder der Zukunft Gas GmbH), auf dessen Website Ihr Unternehmen als Mitglied aufgeführt wird (https://gas.info/verband-zukunft-gas/mitglieder). Diese Dokumente könnten zum Beispiel Nachweise über Mitgliedschaftsbeiträge und Angaben zum Beginn der Mitgliedschaft sein, sind jedoch nicht darauf beschränkt. Falls die Mitgliedschaft im Zukunft Gas e.V. über einen Trägerkreis läuft, senden Sie mir bitte die entsprechenden Dokumente für die Mitgliedschaft und Finanzflüsse für diesen Trägerkreis zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253143/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtwerke Pirmasens (STWPS)
Anfragenr: 253143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten…
Von
Stadtwerke Pirmasens (STWPS)
Betreff
AW: Auskunft zur Mitgliedschaft im Verband "Zukunft Gas e.V." [#253143]
Datum
11. August 2022 17:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Anfragenr: 253143 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten mit E-Mail vom 12. Juli 2022 bei uns beantragt, Ihnen „sämtliche Dokumente mit Bezug zu Finanzflüssen zwischen den Stadtwerken Pirmasens Versorgungs GmbH und dem Zukunft Gas e.V. (oder der Zukunft Gas GmbH), inklusive Angaben zum Beginn der Mitgliedschaft oder Nachweise über Mitgliedschaftsbeiträge“ zu übersenden. Unsere Mitgliedschaft im Zukunft Gas e.V. nutzt dem Austausch mit anderen Akteuren der Branche innerhalb eines Netzwerks aus Energiewirtschaft, Marktpartner:innen und Politik, um gemeinsame Interessen zu fördern. Wir bringen als Gemeinschaft die Transformation des Energiesystems hin zur Klimaneutralität bspw. mit Grünen Gasen wie Biogas oder Wasserstoff voran. Der Verband bündelt gemeinsame Interessen und vertritt diese gegenüber Endverbraucher:innen, Kunden, Politik, Wissenschaft und den Medien. Wir haben Ihre Anfrage geprüft und müssen Ihnen leider mitteilen, dass eine gesetzliche Pflicht zur Gewährung eines solchen Informationszugangs für unser Unternehmen nicht besteht. Ein solcher Informationsanspruch ergibt sich zunächst weder aus § 2 Abs. 2 LTranspG in Bezug auf Umweltinformationen noch aus § 2 Abs. 1 VIG. Der Anwendungsbereich ist hier nicht eröffnet, da es sich bei den angefragten Informationen nicht um Umweltinformationen i.S. des § 5 Abs. 3 LTranspG handelt. Die Informationen weisen weder einen unmittelbaren noch mittelbaren Bezug zu Umweltbestandteilen und -faktoren auf. Das Verbraucherinformationsgesetz ist nicht anwendbar, da der Informationsbegriff, der in § 2 Abs. 1 VIG abschließend normiert ist, nicht erfüllt ist. Ein Informationsanspruch kann sich daher nur aus § 2 Abs. 2 LTranspG in Bezug auf amtliche Informationen ergeben. Dem steht aber entgegen, dass anspruchsverpflichtet grundsätzlich nur Behörden sind. Gemäß § 3 Abs. 2 LTranspG steht einer Behörde eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben bedient oder dieser Person die Erfüllung öffentlicher Aufgaben übertragen wurde. Zwar ist unserem Unternehmen mit der Energieversorgung die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe übertragen worden. Die Mitgliedschaft in einem Verband und die Zahlung von Mitgliedschaftsbeiträgen gehört aber nicht zu dieser öffentlichen Aufgabe hinzu. Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Tätigkeit, die auf einer eigenständigen Unternehmensentscheidung beruht. Die öffentliche Aufgabe der Energieversorgung kann unabhängig von einer solchen Mitgliedschaft durchgeführt werden. Ein näherer Zusammenhang besteht nicht. Dass der Gesetzgeber Privatrechtspersonen nur im Umfang der übertragenen öffentlichen Aufgabe als informationspflichtig angesehen hat, ergibt sich aus dem insoweit eindeutigen Wortlaut („soweit“). Im Übrigen wäre selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 LTranspG der Informationsantrag an die beauftragende Behörde zu richten, nicht an unser Unternehmen (§ 11 Abs. 1 S. 2 LTranspG). Im Übrigen dürfen wir darauf hinweisen, dass dem Informationsanspruch auch in der Sache der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 LTranspG entgegensteht. Es ist anerkannt, dass der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch für Unternehmen und Einrichtungen, die von kommunalen Körperschaften nach den Vorschriften der Kommunalverfassung in einer Rechtsform des privaten oder öffentlichen Rechts geführt werden, gilt, sofern die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr betroffen ist. Dies ist vorliegend der Fall, da unser Unternehmen im Wettbewerb mit anderen privaten Energieversorgungsunternehmen steht. Träger von Geschäftsgeheimnissen ist zum einen unser Unternehmen, da die freiwilligen Mitgliedschaften in Verbänden, Organisationen etc. nebst deren Finanzierung Unternehmensinterna betreffen, die nicht offenkundig sind und an deren Geheimhaltung ein anerkennenswertes Interesse besteht. Kommunale Stadtwerke wie unser Unternehmen stehen im Wettbewerb mit privaten Energieversorgern, die keiner Informationspflicht unterliegen und die damit Aufwendungen für Interessenvertretungen nicht offenlegen müssen. Die Gewährung des Informationszugangs würde demnach zu einem Wettbewerbsnachteil unseres Unternehmens gegenüber den privaten Konkurrenten führen. Zum anderen wären auch Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Verbandes Zukunft Gas e.V. betroffen. Zusammenfassend können wir Ihrem Antrag daher leider nicht nachkommen und den gewünschten Informationszugang gewähren. Wir bedanken uns aber für Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Mit freundlichen Grüßen