Auskunft zur Rolle bzw. Aufgaben des Beruflichen Rettungspersonals im Bündnisfall
Eine einfache Auskunft über die angedachte Verwendung von hauptberuflichen Kräften der kommunalen bzw. Landkreis-angehörenden Rettungsdienste, falls der o.g. Fall eintreten sollte. Im Einzelnen begehre ich Auskunft zu folgenden Fragen:
1.: Gibt es stand 2024 konkrete Planungen bzw. Vorlagen über die Verwendung von hauptamtlichem Personal der Rettungsdienste im Bündnisfall (z.B.: Heranziehen zum Krankentransport verwundeter Kombattanten, Bereitstellung in Sanitätsräumen,...)?
- Wenn ja, wann sind diese Vorlagen zuletzt aktualisiert worden?
2.: Dürfen die Unterlagen von der Öffentlichkeit (auch wenn nur teilweise bzw. gekürzt!) eingesehen werden?
- Falls nein, darf das evtl. von den Maßnahmen betroffenes Fachpersonal (namentlich: aktive
Notärtzte, Angestellte im Rettungsdienst) diese Informationen vertraulich einsehen?
Sollten die begehrten Auskünfte ganz oder teilweise der Geheimhaltung unterliegen, bitte ich zudem um folgende Auskunft:
3.: Können das Thema betreffende Informationen und Unterlagen durch die jeweiligen Leistungserbringer (Hilfsorganisationen) oder Leistungsträger (Kommunen, Landkreise) zu Schulungs- und Weiterbildungszwecken angefordert werden, ggf. in aufbereiteter Form?
Ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich auf den Status der Rettungsdienste als Behörden mit Sicherheitsaufgabe (BOS) hinweisen, die entsprechend ihrer Funktion (und mit Blick auf das aktuelle weltpolitische Geschehen) einen Weiterbildungsbedarf das Thema betreffend haben.
Antwort verspätet
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Datum2. März 2024
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6. April 2024
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