Auskunft zur Rolle bzw. Aufgaben des Beruflichen Rettungspersonals im Bündnisfall

Eine einfache Auskunft über die angedachte Verwendung von hauptberuflichen Kräften der kommunalen bzw. Landkreis-angehörenden Rettungsdienste, falls der o.g. Fall eintreten sollte. Im Einzelnen begehre ich Auskunft zu folgenden Fragen:

1.: Gibt es stand 2024 konkrete Planungen bzw. Vorlagen über die Verwendung von hauptamtlichem Personal der Rettungsdienste im Bündnisfall (z.B.: Heranziehen zum Krankentransport verwundeter Kombattanten, Bereitstellung in Sanitätsräumen,...)?
- Wenn ja, wann sind diese Vorlagen zuletzt aktualisiert worden?

2.: Dürfen die Unterlagen von der Öffentlichkeit (auch wenn nur teilweise bzw. gekürzt!) eingesehen werden?
- Falls nein, darf das evtl. von den Maßnahmen betroffenes Fachpersonal (namentlich: aktive
Notärtzte, Angestellte im Rettungsdienst) diese Informationen vertraulich einsehen?

Sollten die begehrten Auskünfte ganz oder teilweise der Geheimhaltung unterliegen, bitte ich zudem um folgende Auskunft:

3.: Können das Thema betreffende Informationen und Unterlagen durch die jeweiligen Leistungserbringer (Hilfsorganisationen) oder Leistungsträger (Kommunen, Landkreise) zu Schulungs- und Weiterbildungszwecken angefordert werden, ggf. in aufbereiteter Form?

Ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich auf den Status der Rettungsdienste als Behörden mit Sicherheitsaufgabe (BOS) hinweisen, die entsprechend ihrer Funktion (und mit Blick auf das aktuelle weltpolitische Geschehen) einen Weiterbildungsbedarf das Thema betreffend haben.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine einfache Auskunft über die anged…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zur Rolle bzw. Aufgaben des Beruflichen Rettungspersonals im Bündnisfall [#301701]
Datum
2. März 2024 12:03
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine einfache Auskunft über die angedachte Verwendung von hauptberuflichen Kräften der kommunalen bzw. Landkreis-angehörenden Rettungsdienste, falls der o.g. Fall eintreten sollte. Im Einzelnen begehre ich Auskunft zu folgenden Fragen: 1.: Gibt es stand 2024 konkrete Planungen bzw. Vorlagen über die Verwendung von hauptamtlichem Personal der Rettungsdienste im Bündnisfall (z.B.: Heranziehen zum Krankentransport verwundeter Kombattanten, Bereitstellung in Sanitätsräumen,...)? - Wenn ja, wann sind diese Vorlagen zuletzt aktualisiert worden? 2.: Dürfen die Unterlagen von der Öffentlichkeit (auch wenn nur teilweise bzw. gekürzt!) eingesehen werden? - Falls nein, darf das evtl. von den Maßnahmen betroffenes Fachpersonal (namentlich: aktive Notärtzte, Angestellte im Rettungsdienst) diese Informationen vertraulich einsehen? Sollten die begehrten Auskünfte ganz oder teilweise der Geheimhaltung unterliegen, bitte ich zudem um folgende Auskunft: 3.: Können das Thema betreffende Informationen und Unterlagen durch die jeweiligen Leistungserbringer (Hilfsorganisationen) oder Leistungsträger (Kommunen, Landkreise) zu Schulungs- und Weiterbildungszwecken angefordert werden, ggf. in aufbereiteter Form? Ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich auf den Status der Rettungsdienste als Behörden mit Sicherheitsaufgabe (BOS) hinweisen, die entsprechend ihrer Funktion (und mit Blick auf das aktuelle weltpolitische Geschehen) einen Weiterbildungsbedarf das Thema betreffend haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301701/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V683 Betref…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Auskunft zur Rolle bzw. Aufgaben des Beruflichen Rettungspersonals im Bündnisfall [#301701]; hier: Empfangsbestätigung
Datum
15. März 2024 08:43
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 Az 39-22-17/A5/V683 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 2. März 2024 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 2. März 2024 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V726 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Auskunft zur Rolle bzw. Aufgaben des Beruflichen Rettungspersonals im Bündnisfall [#301701]; hier: Empfangsbestätigung
Datum
15. März 2024 08:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 Sehr << Antragsteller:in >> in der eben an Sie versandten E-Mail ist aufgrund eines Schreibfehlers das Aktenzeichen einmal falsch benannt worden. Das Aktenzeichen für Ihren Vorgang lautet richtigerweise: Az 39-22-17/A5/V726. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 - Az 39-22-17/A5/V726 Betr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Auskunft zur Rolle bzw. Aufgaben des Beruflichen Rettungspersonals im Bündnisfall [#301701]; hier: Empfangsbestätigung
Datum
4. April 2024 12:28
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg RO I 1 - Az 39-22-17/A5/V726 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 2. März 2024 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 2. März 2024 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, das ist kein Problem und absolut nachvollziehbar. Ich möchte mich nachdrücklich für ihre Transparenz d…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zur Rolle bzw. Aufgaben des Beruflichen Rettungspersonals im Bündnisfall [#301701]; hier: Empfangsbestätigung [#301701]
Datum
4. April 2024 13:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, das ist kein Problem und absolut nachvollziehbar. Ich möchte mich nachdrücklich für ihre Transparenz diesbezüglich bedanken. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301701/