Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst

mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf:

1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen die das Bundesfinanzministerium beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können.

2. eine Auskunft zu einer Statikstik (o.Ä.) zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. der Bundeslaufbahnverordnung. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege i.S.d. der BLV (Paragraph) der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw., oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer oder HS des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl nach durchgeführtem internen Auswahlverfahren oder durch Praxisaufstieg etc.).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mein Auskunftsers…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#250605]
Datum
5. Juni 2022 01:50
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf: 1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen die das Bundesfinanzministerium beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können. 2. eine Auskunft zu einer Statikstik (o.Ä.) zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. der Bundeslaufbahnverordnung. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege i.S.d. der BLV (Paragraph) der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw., oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer oder HS des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl nach durchgeführtem internen Auswahlverfahren oder durch Praxisaufstieg etc.).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250605/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 5. Juni 2022 Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 5. Juni 2022
Datum
21. Juni 2022 14:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis und Beachtung. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 5. Juni 2022 [#250605] Sehr [geschwärzt], der G…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 5. Juni 2022 [#250605]
Datum
22. Juni 2022 08:03
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], der Grund für das Auskunftsersuchen liegt darin, dass ich diese Information [geschwärzt], [geschwärzt] Demnach bitte ich von einer Gebühr oder Ähnliches abzusehen bzw. um Befreiung gem. §2 IFGGebV, da ein öffentliches Interesse an der Information besteht. Ich hab diese Anfrage mit gleichem Inhalt bereits bei vielen Ministerien/Landkreisen auf Bundesebene [geschwärzt] etc. gestellt und dort wurde mir die Anfrage als einfache Auskunft positiv beschieden. Im Zweifel würde mir auch die zweite Information reichen, also ob und für wie viele Beamt*innen in den letzten 10 Jahren der Aufstieg vollzogen wurde wenn ja auf welchem Wege i.S.d. BLV (Paragraph) (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw., oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer oder HS des Bundes für öffentliche Verwaltung Brühl nach durchgeführtem internen Auswahlverfahren oder durch Praxisaufstieg etc.). Sollte das jetzt bei ihnen im BMF keine einfache Anfrage sein, sehe ich von der Weiterverfolgung meines Auskunftsersuchens ab, sofern sie beabsichtigen Gebühren zu erheben. Ich freue mich auf ihr mögliches Entgegenkommen nach § 2 IFGGebV. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 250605 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 5. Juni 2022 [#250605]
Sehr geehrte Damen und Her…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 5. Juni 2022 [#250605]
Datum
20. Juli 2022 08:33
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst“ vom 05.06.2022 (#250605) wurde von Ihnen bisher nicht weiterbearbeitet. Haben sie meine Nachricht vom 22.06.2022 erhalten? Bleibt es ihrerseits, entgegen allen anderen Ministerien bisher, nicht bei einer einfachen Auskunft? Wie bereits erläutert bat ich nicht um die Durchsuchung/Schwärzung von 10 Jahren Personalakten o.Ä., sondern lediglich eine Auflistung von Aufstiegen vom gd. in den hd. der letzten 10 Jahre. Im Übrigen verweise ich auf den Ausgangsantrag und meine Nachricht vom 22.06.2022. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst pos…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst
Datum
20. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
positive Bescheidung