Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst

mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf:

1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen die der Landkreis beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können.

2. eine Auskunft zu einer Statikstik (o.Ä.) zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 3 ALVO M-V. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw. oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer bspw., Praxisaufstieg etc.).

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  • Datum
    30. Mai 2022
  • Frist
    2. Juli 2022
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Landkreis Nordwestmecklenburg Details
Von
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Betreff
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#250209]
Datum
30. Mai 2022 23:10
An
Landkreis Nordwestmecklenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf: 1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen die der Landkreis beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können. 2. eine Auskunft zu einer Statikstik (o.Ä.) zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 3 ALVO M-V. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw. oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer bspw., Praxisaufstieg etc.).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250209/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Via
Fax
Betreff
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#250209]
Datum
30. Mai 2022 23:11
An
Landkreis Nordwestmecklenburg
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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40,8 KB
Landkreis Nordwestmecklenburg
Sehr << Antragsteller:in >> folgende Info kann ich Ihnen geben. Beamte: 52 ohne Anwärter Beschäftigt…
Von
Landkreis Nordwestmecklenburg
Betreff
AW: Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#250209]
Datum
10. Juni 2022 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> folgende Info kann ich Ihnen geben. Beamte: 52 ohne Anwärter Beschäftigte: 752 ohne Azubis Mit bestem Gruße
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre bisherige Antwort. Das entspricht aber ja nicht meinem erbeten…
An Landkreis Nordwestmecklenburg Details
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Betreff
AW: Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#250209]
Datum
10. Juni 2022 10:58
An
Landkreis Nordwestmecklenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre bisherige Antwort. Das entspricht aber ja nicht meinem erbetenen Auskunftsinteresse, also es fehlt ein erheblicher Teil der IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250209/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten u…
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Betreff
AW: Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#250209]
Datum
9. Juli 2022 16:09
An
Landkreis Nordwestmecklenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst“ vom 30.05.2022 (#250209) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Die Antwort von [geschwärzt] entspricht nicht meinem erbetenen Auskunftsinteresse, also es fehlt ein erheblicher Teil der IFG-Anfrage. Sollten sie Rückfragen an mich haben, können sie diese gerne stellen. Ich habe diese Anfrage bereits mehrfach an andere Behörde gestellt und größtenteils eine positive Bescheidung mit den entsprechenden Informationen erhalten. Im Übrigens verweise ich auf die Ausgangsanfrage vom 30.05.2022. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#250209]
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Fax
Betreff
AW: Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#250209]
Datum
9. Juli 2022 16:10
An
Landkreis Nordwestmecklenburg
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
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Landkreis Nordwestmecklenburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Erinnerung vom 9. Juli 2022. Darin teilen Sie mit,…
Von
Landkreis Nordwestmecklenburg
Betreff
AW: Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#250209]
Datum
11. Juli 2022 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Erinnerung vom 9. Juli 2022. Darin teilen Sie mit, dass Ihre Anfrage nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet worden sei. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich diesen Vorwurf zurückweisen muss. Ihnen wurden die beim Landkreis vorhandenen Informationen bereits übermittelt. Darüber hinausgehende Statistiken, wie Sie sie sie begehren, werden vom Landkreis nicht erhoben. Gemäß § 1 Abs. 1 IFG M-V gewährleistet dieses Gesetz den freien Zugang zu in den Behörden vorhandenen Informationen. Ein Anspruch – wie Sie es begehren – auf Erhebung von Daten, die in der angefragten Behörde nicht vorhanden sind bzw. nicht erhoben und ausgewertet werden, besteht hingegen nicht. Daher lehne ich Ihren Antrag ab, soweit es sich um Informationen handelt, die im Landkreis nicht vorhanden sind. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis. Mit bestem Gruße