Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst

mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf:

1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen (nicht-technsiche Verwaltung) die der Landesrechnungshof beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können.

2. eine Auskunft zu einer Statikstik (o.Ä.) zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 3 ALVO M-V. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw. oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer bspw., Praxisaufstieg etc.).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#251641]
Datum
17. Juni 2022 12:31
An
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf: 1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen (nicht-technsiche Verwaltung) die der Landesrechnungshof beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können. 2. eine Auskunft zu einer Statikstik (o.Ä.) zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 3 ALVO M-V. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw. oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer bspw., Praxisaufstieg etc.).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251641/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#251641]
An Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#251641]
Datum
17. Juni 2022 12:32
An
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
42,2 KB
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >>   wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG M…
Von
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#251641]
Datum
21. Juni 2022 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >>   wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem IFG M-V zum Thema "Statistik von Aufstiegsbeamte(n) und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst". In Ihrer Anfrage teilen Sie mit, Ihr Auskunftsersuchen beziehe sich auf 1. eine Statistik (o. Ä.) über die Gesamtzahl der Beschäftigten (verbeamtet und im Angestelltenverhältnis) des Landesrechnungshofes und "2. eine Auskunft zu einer Statistik (o. Ä.) zum Aufstieg von Beamte(n) und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren..." Die gewählte Formulierung lässt nicht mit hinreichender Klarheit erkennen, was genau begehrt wird. Gehen Sie davon aus, dass die entsprechenden Statistiken (o. Ä.) beim Landesrechnungshof vorhanden sind und möchten diese jetzt übermittelt bekommen? Oder erwarten Sie, dass der Landesrechnungshof diese Statistiken zunächst für Sie erstellt und Ihnen sodann übermittelt?   Hierzu kann ich Ihnen vorab mitteilen, dass solche Statistiken nicht vorliegen. Sie müssten ggf. von einer Mitarbeiterin / einem Mitarbeiter der Personalverwaltung erstellt werden. Ob es sich dann noch um die Erteilung einer einfachen Auskunft i. S. v. § 13 Abs. 1 Satz 2 IFG M-V handelt, kann ich derzeit nicht einschätzen. Vorsorglich weise ich auf § 13 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und die Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationskostenverordnung - IFGKostVO M-V) hin, die Sie hier finden: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/do....   Bitte präzisieren Sie Ihre Anfrage daher zunächst. Sollten Sie bei der Formulierung Ihres konkreten Auskunftsinteresses Unterstützung bzw. Beratung benötigen, wenden Sie sich gern an mich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], der Grund für das Auskunftsersuchen liegt darin, dass ich diese Information [geschwärzt], [ges…
An Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#251641]
Datum
22. Juni 2022 07:52
An
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], der Grund für das Auskunftsersuchen liegt darin, dass ich diese Information [geschwärzt], [geschwärzt] Demnach bitte ich von einer Gebühr oder Ähnliches abzusehen bzw. um Befreiung gem. §2 IFGGebV. Ich hab diese Anfrage mit gleichem Inhalt bereits bei vielen Ministerien/Landkreisen etc. gestellt und dort wurde mir die Anfrage als einfache Auskunft positiv beschieden. Im Zweifel würde mir auch die zweite Information reichen (Aufstiege § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 3 ALVO M-V in den letzten zehn Jahren) Sollte das jetzt bei ihnen keine einfache Anfrage sein, sehe ich von der Weiterverfolgung meines Auskunftsersuchens ab, sofern sie beabsichtigen Gebühren zu erheben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 251641 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Auskunftsersuchen vom 17. Juni 2022 Sehr << A…
Von
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Auskunftsersuchen vom 17. Juni 2022
Datum
14. Juli 2022 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das beigefügte Dokument übersende ich Ihnen ausschließlich per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen