Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst

meine Auskunftsersuchen bezieht sich auf eine Auskunft zu einer Statikstik zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw. oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer bspw.).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#243788]
Datum
18. März 2022 16:07
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
meine Auskunftsersuchen bezieht sich auf eine Auskunft zu einer Statikstik zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw. oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer bspw.).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243788/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#243788]
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#243788]
Datum
18. März 2022 16:07
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
39,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte un…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#243788]
Datum
20. April 2022 07:48
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst“ i.S.d. § 35 I Nr. 1-3 ALVO-MV vom 18.03.2022 (#243788) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#243788]
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamte und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#243788]
Datum
20. April 2022 08:04
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
33,6 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Ihr Antrag nach IFG M-V, LUIG und VIG vom 18.03.2022 (#243788) Sehr Antragsteller/in angefügt übersende ich Ihnen…
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr Antrag nach IFG M-V, LUIG und VIG vom 18.03.2022 (#243788)
Datum
22. April 2022 09:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in angefügt übersende ich Ihnen den Bescheid der Staatskanzlei zu Ihrem o. g. Antrag. Mit freundlichen Grüßen