Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst

Antrag nach dem IFG M-V – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf:

1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen im nicht-technischen Verwaltungsbereich die das Landesverfassungsgericht MV beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können.

2. eine Auskunft zu einer Statikstik (o.Ä.) zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 3 ALVO M-V. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw. oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer bspw., Praxisaufstieg etc.).

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2022
  • Frist
    13. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#253023]
Datum
11. Juli 2022 00:31
An
Die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mein Auskunftsersuchen bezieht sich auf: 1. Eine Statistik (o.Ä.) über die Gesamtanzahl der Beamt*innen im nicht-technischen Verwaltungsbereich die das Landesverfassungsgericht MV beschäftigt, welche Besoldungsgruppe diese haben und ebenfalls die Zahl der nichtbeamten Mitarbeiter im nicht-technischen Verwaltungsbereich um das Verhältnis von beamteten und nicht-beamten Mitarbeitern im nicht-technischen Verwaltungsbereich nachvollziehen zu können. 2. eine Auskunft zu einer Statikstik (o.Ä.) zum Aufstieg von Beamte und Beamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst in den letzten 10 Jahren i.S.d. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 3 ALVO M-V. Hierbei bitte ich um Auskunft ob überhaupt und wenn dann auf welchem Wege der Aufstieg vollzogen wurde (selbst durchgeführter Masterstudiengang bspw. oder Entsendung durch die jeweilge Dienstbehörde an Uni Speyer bspw., Praxisaufstieg etc.). Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253023 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/253023/upload/d06d44bee6aebafdfa815f10d0604c7ca0536fbd/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#253023]
An Die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#253023]
Datum
11. Juli 2022 00:32
An
Die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
37,1 KB

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Die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass beim Landesverfassungsgericht…
Von
Die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Auskunft zur Statikstik von Aufstiegsbeamten und Aufstiegsbeamtinnen vom ehem. gehobenen in den höheren Dienst [#253023]
Datum
12. Juli 2022 08:00
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass beim Landesverfassungsgericht M-V von Beginn an nur eine Mitarbeiterin im Angestelltenverhältnis (E6) tätig ist und insofern keine Beamtenaufstiege erfolgt sind. Mit freundlichen Grüßen