Auskünfte aus dem Altlastenkataster
a) Verfahrensanweisungen Ihrer Behörde zum Umgang mit Anträgen auf Auskunft aus dem Altlastenhinweiskataster
b) Falls die Auskunft aus dem Kataster nur mit Einwilligung des Eigentümers möglich ist: auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Einschränkung? Alternativ: Warum muss der Eigentümer der Grundstücke angehört werden? Die Kenntnis von Altlasten liegt doch im öffentlichen Interesse?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum15. Februar 2022
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17. März 2022
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#241001]
- Datum
- 15. Februar 2022 18:09
- An
- Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#241001]
- Datum
- 7. Mai 2022 16:24
- An
- Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Auskünfte aus dem Altlastenkataster“ [#241001]
- Datum
- 22. Mai 2022 20:45
- An
- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
- Betreff
- Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#241001]
- Datum
- 9. Juni 2022 14:36
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
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- Betreff
- AW: Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#241001]
- Datum
- 10. Juni 2022 00:19
- An
- Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 22.05.2022
- Datum
- 14. Juni 2022 15:36
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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