Auskünfte aus dem Altlastenkataster

a) Verfahrensanweisungen Ihrer Behörde zum Umgang mit Anträgen auf Auskunft aus dem Altlastenhinweiskataster

b) Falls die Auskunft aus dem Kataster nur mit Einwilligung des Eigentümers möglich ist: auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Einschränkung? Alternativ: Warum muss der Eigentümer der Grundstücke angehört werden? Die Kenntnis von Altlasten liegt doch im öffentlichen Interesse?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2022
  • Frist
    17. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Verfahrensa…
An Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#241001]
Datum
15. Februar 2022 18:09
An
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Verfahrensanweisungen Ihrer Behörde zum Umgang mit Anträgen auf Auskunft aus dem Altlastenhinweiskataster b) Falls die Auskunft aus dem Kataster nur mit Einwilligung des Eigentümers möglich ist: auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Einschränkung? Alternativ: Warum muss der Eigentümer der Grundstücke angehört werden? Die Kenntnis von Altlasten liegt doch im öffentlichen Interesse?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241001/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskünfte aus dem Altlastenkataster“ vom 15.02…
An Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#241001]
Datum
7. Mai 2022 16:24
An
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auskünfte aus dem Altlastenkataster“ vom 15.02.2022 (#241001) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinl…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Auskünfte aus dem Altlastenkataster“ [#241001]
Datum
22. Mai 2022 20:45
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/241001/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde überhaupt nicht reagiert hat, die Frist ist bereits weit abgelaufen, trotz Erinnerung erfolgte noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 241001.pdf Anfragenr: 241001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241001/
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Auskünften aus dem Altlastenkatas…
Von
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Betreff
Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#241001]
Datum
9. Juni 2022 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Auskünften aus dem Altlastenkataster. Entschuldigen Sie bitte die verspätete Antwort. Zu Ihren Fragen können wir Ihnen folgendes mitteilen: a) Frage: Verfahrensanweisungen Ihrer Behörde zum Umgang mit Anträgen auf Auskunft aus dem Altlastenhinweiskataster Antwort: Das Landesamt für Umwelt hält keine Verfahrensanweisungen zum Umgang mit Anträgen auf Auskunft aus dem Altlastenhinweiskataster vor. Dafür besteht auch keine Notwendigkeit, da Auskünfte aus dem Bodenschutzkataster in Rheinland-Pfalz durch die Oberen Bodenschutzbehörden, also die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) Nord bzw. Süd, erteilt werden ( https://mkuem.rlp.de/de/themen/klima-und-ressourcenschutz/bodenschutz/altlasten/ | https://mkuem.rlp.de/de/themen/klima-und-ressourcenschutz/bodenschutz/bodenschutzrecht/ ). Das Landesamt für Umwelt hat im Bereich des Bodenschutzes die Rolle einer mitwirkenden Fachbehörde. Die Zuständigkeit bzw. Rolle des Landesamtes für Umwelt in dem von Ihnen angesprochenen Zusammenhang können Sie im Kern § 9 Absatz 1 Landesbodenschutzgesetzes entnehmen. Demnach wird "beim Landesamt für Umwelt ...zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz, diesem Gesetz und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen das Bodeninformationssystem Rheinland-Pfalz (BIS RP) in elektronischer Form eingerichtet und geführt. Das Bodeninformationssystem umfasst oder verweist auf alle bodenschutzrelevanten Daten, die von den Behörden des Landes, den Gemeinden, den Landkreisen und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Beliehenen erhoben worden sind." Hierzu wird das sog. Fachmodul Bodenschutzkataster im Bodeninformationssystem Rheinland-Pfalz (BIS-Bokat) bereitgehalten, mit dem eine einheitliche landesweite Plattform für flexible Informationsprozess bereitgehalten wird. b) Frage: Falls die Auskunft aus dem Kataster nur mit Einwilligung des Eigentümers möglich ist: auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Einschränkung? Alternativ: Warum muss der Eigentümer der Grundstücke angehört werden? Die Kenntnis von Altlasten liegt doch im öffentlichen Interesse? Antwort: Hierzu wird sich die bzw. werden die zuständigen Oberen Bodenschutzbehörden (SGD Nord bzw. Süd) zuständigkeitshalber fachlich und sachlich abschließend einlassen können. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bezogen auf die rechtlichen Grundlagen aus dem Bodenschutz ( Bundesbodenschutz, Landesbodenschutzgesetz und entsprechenden Verordnungen) keine Auskunftspflicht gegenüber Dritten festgehalten wird und daher auch regelmäßig Anfragen Dritter abgelehnt werden müssten, da die Voraussetzungen des § 16 Absatz 1 Landestransparenzgesetz einschlägig sein werden, wonach eine Einwilligung des Betroffenen erforderlich ist, wenn nicht die Offenbarung durch einer Rechtsvorschrift vorgesehen ist oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Dies liegt nicht zuletzt in dem Schutz von personenbezogenen bzw. personenbeziehbaren Daten begründet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Restwoche. Mit…
An Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#241001]
Datum
10. Juni 2022 00:19
An
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Restwoche. Mit freundlichen Grüßen von der Ostsee << Adresse entfernt >> Anfragenr: 241001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241001/

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage vom 22.05.2022 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.05.2022
Datum
14. Juni 2022 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: [geschwärzt] Telefon: ([geschwärzt]) [geschwärzt] Telefax: ([geschwärzt]) [geschwärzt] Datum: 14.06.2022 Gesch.Z.: 4.03.22.076 Ihr Zeichen: ([geschwärzt]) Ihre Anfrage vom 22.05.2022 Sehr [geschwärzt], das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz hat Ihnen mit Schreiben vom 09.06.2022 die begehrten Informationen zur Verfügung gestellt. Der Vorgang wird damit geschlossen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]