Auskunftsanfrage zu COVID-19 Impfen Werbemaßnahmen

Liste von Organisationen, die von ihrem Ministerium (Stand: 11.12.2020) beauftragt wurden, eine Informationskampagne für eine Impfung gegen COVID-19 umzusetzen?

Bitte nennen Sie mir für jede vergebenen Auftrag den Namen der beauftragten Firma, die genehmigten Ausgaben in Euro, den Auftragsbeschreibung und das entsprechende Aktenzeichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2020
  • Frist
    13. Januar 2021
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Jonathan Sachse
Jonathan Sachse
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste von Organi…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Jonathan Sachse
Betreff
Auskunftsanfrage zu COVID-19 Impfen Werbemaßnahmen [#205514]
Datum
11. Dezember 2020 20:54
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste von Organisationen, die von ihrem Ministerium (Stand: 11.12.2020) beauftragt wurden, eine Informationskampagne für eine Impfung gegen COVID-19 umzusetzen? Bitte nennen Sie mir für jede vergebenen Auftrag den Namen der beauftragten Firma, die genehmigten Ausgaben in Euro, den Auftragsbeschreibung und das entsprechende Aktenzeichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/205514/upload/2b4aad7076bbf87817c140577b6334297a124ddf/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonathan Sachse
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Auskunftsanfrage zu COVID-19 Impfen Werbemaßnahmen [#205514]
Datum
16. Dezember 2020 07:04
Status
Warte auf Antwort
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2,0 KB


Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen nach dem IFG hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministeriu…. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht Auskunftsanfrage zu COVID-19 Impfen Werbemaßnahmen [#205514]
Datum
11. Januar 2021 06:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in mit Nachricht vom 11. Dezember 2020 haben Sie eine Liste der Organisationen erbeten, die v…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Auskunftsanfrage zu COVID-19 Impfen Werbemaßnahmen [#205514]
Datum
11. Januar 2021 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in mit Nachricht vom 11. Dezember 2020 haben Sie eine Liste der Organisationen erbeten, die vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragt wurden, eine Informationskampagne für eine Impfung gegen COVID-19 umzusetzen. Für die Umsetzung seiner Öffentlichkeitsarbeit schließt das Bundesministerium für Gesundheit Rahmenverträge mit Agenturen ab. Nach vorangegangener europaweiter Ausschreibung wurde ein solcher Rahmenvertrag mit der Agentur Scholz & Friends, Litfaß-Platz 1 in 10178 Berlin, www.s-f.com für die Kommunikationskampagnen geschlossen. Die Agentur führt neben anderen Informations- und Aufklärungsmaßnahmen auch die zum neuartigen Coronavirus aus. Der Auftragswert für den vergebenen Rahmenvertrag beträgt 24 Millionen Euro. Das Aktenzeichen ist L8-15179-01/2020. Für Maßnahme zum neuartigen Coronavirus im Bereich Social Media wurde die Agentur Cosmonaut & Kings GmbH, Alt Moabit 103 in 10559 Berlin beauftragt (Digitales Lagezentrum). Der Auftragswert dafür beträgt 4,5 Millionen Euro. Dieses Aktenzeichen lautet L7-14900-01/001. Mit freundlichen Grüßen