Auskunftsanfrage zur finanziellen Förderung im Bereich Gleichstellung (1703/684 26)

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1.) Liste der im Bereich Gleichstellung (Kapitel 1703 Titel 684 26 des Bundeshaushalts)
geförderten Organisationen für die Jahre 2016 bis 2020. Angefragt sind die Namen der Förderungsempfänger pro Haushaltsjahr.

2.) Gesamtfördersumme im Bereich Gleichstellung (Kapitel 1703 Titel 684 26 des Bundeshaushalts) für die Jahre 2016 bis 2020. Angefragt ist die Fördersumme für die unter 1.) genannten Empfänger pro Haushaltsjahr.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das BMFSFJ hat die Frage umfassend beantwortet und die Verteilung der Fördermittel im Bereich Gleichstellung für die Jahre 2018 bis 2020 tabellarisch dargestellt. Da auch die Verteilung für 2021 und 2022 öffentlich verfügbar ist, besteht inzwischen ein hohes Maß an Transparenz zur Förderpolitik des BMFSFJ in diesem Bereich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Liste der im …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunftsanfrage zur finanziellen Förderung im Bereich Gleichstellung (1703/684 26) [#265000]
Datum
8. Dezember 2022 18:12
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Liste der im Bereich Gleichstellung (Kapitel 1703 Titel 684 26 des Bundeshaushalts) geförderten Organisationen für die Jahre 2016 bis 2020. Angefragt sind die Namen der Förderungsempfänger pro Haushaltsjahr. 2.) Gesamtfördersumme im Bereich Gleichstellung (Kapitel 1703 Titel 684 26 des Bundeshaushalts) für die Jahre 2016 bis 2020. Angefragt ist die Fördersumme für die unter 1.) genannten Empfänger pro Haushaltsjahr. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265000/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 08.12.2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informat…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Auskunftsanfrage zur finanziellen Förderung im Bereich Gleichstellung (1703/684 26) [#265000]
Datum
14. Dezember 2022 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 08.12.2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Informationen zu den nachfolgenden Fragen. 1.) Liste der im Bereich Gleichstellung (Kapitel 1703 Titel 684 26 des Bundeshaushalts) geförderten Organisationen für die Jahre 2016 bis 2020. Angefragt sind die Namen der Förderungsempfänger pro Haushaltsjahr. 2.) Gesamtfördersumme im Bereich Gleichstellung (Kapitel 1703 Titel 684 26 des Bundeshaushalts) für die Jahre 2016 bis 2020. Angefragt ist die Fördersumme für die unter 1.) genannten Empfänger pro Haushaltsjahr Nach derzeitigem Bearbeitungsstand möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Die Vorabschätzung hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes zur Prüfung Ihres IFG-Antrages hat ergeben, dass die Zusammenstellung der erbetenen Information mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden sein wird. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage müssen die zahlreichen Förderungen einzeln gesichtet und händisch zusammengefasst werden. Die Zusammenstellung wird voraussichtlich mehrere Arbeitsstunden in Anspruch nehmen. Es handelt sich daher bei den von Ihnen erbetenen Informationen um keine einfache Auskunft mehr i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Daher können Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 60 bis 500 Euro entstehen. Für das Merkmal „einfach“ ist allein der notwendige Verwaltungsaufwand entscheidend, jedoch nicht der Umfang der Auskunft. Das sind vor allem mündliche Auskünfte ohne Rechercheaufwand oder auch einfache zeitlich weniger aufwendige schriftliche Auskünfte. Im vorliegenden Fall wird der zeitliche Aufwand über dem einer einfachen Anfrage von bis zu 30 Minuten liegen (Teil A Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der IFGGebV), sodass grundsätzlich der Gebührenrahmen gemäß Teil A Nr. 1.3 der IFGGebV von 60 EUR bis 500 EUR eröffnet ist. Die konkreten Kosten können allerdings erst mit Abschluss des Verfahrens berechnet werden. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Sie können diese im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html einsehen. Nach diesen Regelungen stellt die Übersendung der von Ihnen begehrten Informationen voraussichtlich keine gebührenfreie einfache Auskunft mehr dar. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen und durch die Recherche ein erhöhter Verwaltungsaufwand entsteht, erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid an die von Ihnen genannte Postanschrift. Bitte teilen Sie uns bis zum 23.12.2022 mit, ob und mit welchem Inhalt Sie Ihren Antrag trotz ggfs. anfallender Gebühren aufrecht halten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich erhalte meine Anfrage aufrecht und bitte…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsanfrage zur finanziellen Förderung im Bereich Gleichstellung (1703/684 26) [#265000]
Datum
14. Dezember 2022 18:52
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich erhalte meine Anfrage aufrecht und bitte um Antwort. Unabhängig davon möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihre Einschätzung bezüglich des notwendigen Bearbeitungsaufwands nicht teile: 1.) Über die Mittelverwendung des angefragten Planes müssen andere Organe des Bundes (BMF, Bundesrechnungshof, Haushaltsausschuss des Bundestages) regelmäßig unterrichtet werden. Es ist also davon auszugehen, dass eine entsprechende Zuordnung "Geförderte Organisation --> Förderbetrag" bereits im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung erstellt wurde. Aus dieser (bestehenden) Tabelle begehre ich lediglich eine Spalte, nämlich die Liste der geförderten Organisationen. 2.) Ebenso muss das BMFSFJ über die Summe der verwendeten Haushaltsmittel berichten. Die Summe der Förderung im Titel 1703/684 26 pro Haushaltsjahr muss also ebenfalls im Rahmen der üblichen Berichterstattung vorhanden sein. Eine aufwendige Auflistung nach Einzelbeträgen pro Organisation ist nicht angefragt. Von daher verstehen Sie vielleicht, warum ich die Geltendmachung eines hohen Bearbeitungsaufwands und damit verbundene hohe Kosten aus Bürgersicht nicht nachvollziehen kann. Bei der Durchsicht anderer IFG-Anfrage über die Plattform FragDenStaat schleicht sich insgesamt der Eindruck ein, dass insbesondere das BMFSFJ dazu übergegangen ist, unliebsame Anfragen durch Androhung hoher Kostennoten abzuwehren. Wenn dem so wäre, würde es dem Geist des Informationsfreiheitsgesetzes im Sinne einer Kontrolle des Handelns der Exekutive durch den Bürger zuwiderlaufen. Ich gehe aber weiter davon aus, dass Sie IFG-Anfragen von interessierten Bürgern weiterhin wohlwollend sowie frei von sachfremden Erwägungen bestmöglich beantworten und verbeleibe mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265000/
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 14.12.2022. Wie wir Ihnen bereits am 14.12…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Auskunftsanfrage zur finanziellen Förderung im Bereich Gleichstellung (1703/684 26) [#265000]
Datum
22. Dezember 2022 11:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 14.12.2022. Wie wir Ihnen bereits am 14.12.2022 mitgeteilt haben, hat die Vorabschätzung hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes zur Prüfung Ihres IFG-Antrages ergeben, dass die Zusammenstellung der erbetenen Information mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden sein wird. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage müssen für die Jahre 2016-2017 die zahlreichen Förderungen einzeln eingeben, gesichtet und händisch zusammengefasst werden. Eine Gesamtfördersumme pro Haushaltsjahr kann nur rückwirkend ab 2022 für 5 Jahre ermittelt werden. Die Zusammenstellung wird voraussichtlich mehrere Arbeitsstunden in Anspruch nehmen. Für die Jahre 2018, 2019 und 2020 können wir Ihnen die Gesamtfördersumme pro Haushaltsjahr, ohne Angabe der Förderungen der einzelnen Zuwendungsempfänger, gebührenfrei übermitteln. Auch eine Liste der geförderten Organisationen, ohne die Nennung der Namen der Förderungsempfänger, können für die Jahre 2018, 2019 und 2020 übersandt werden. Es handelt sich daher bei den von Ihnen erbetenen Informationen um keine einfache Auskunft mehr i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Daher können Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 60 bis 500 Euro entstehen. Für das Merkmal „einfach“ ist allein der notwendige Verwaltungsaufwand entscheidend, jedoch nicht der Umfang der Auskunft. Das sind vor allem mündliche Auskünfte ohne Rechercheaufwand oder auch einfache zeitlich weniger aufwendige schriftliche Auskünfte. Im vorliegenden Fall wird der zeitliche Aufwand über dem einer einfachen Anfrage von bis zu 30 Minuten liegen (Teil A Nr. 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses der IFGGebV), sodass grundsätzlich der Gebührenrahmen gemäß Teil A Nr. 1.3 der IFGGebV von 60 EUR bis 500 EUR eröffnet ist. Die konkreten Kosten können allerdings erst mit Abschluss des Verfahrens berechnet werden. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV). Sie können diese im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html einsehen. Nach diesen Regelungen stellt die Übersendung der von Ihnen begehrten Informationen voraussichtlich keine gebührenfreie einfache Auskunft mehr dar. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen und durch die Recherche ein erhöhter Verwaltungsaufwand entsteht, erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid an die von Ihnen genannte Postanschrift. Ich möchte Sie daher erneut bitten, uns bis zum 03.01.2022 mitzuteilen, ob und mit welchem Inhalt Sie Ihren Antrag trotz ggfs. anfallender Gebühren aufrecht halten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> zunächst möchte ich Ihnen einen guten Start in das neue Jahr wünschen. Vielen Dank …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsanfrage zur finanziellen Förderung im Bereich Gleichstellung (1703/684 26) [#265000]
Datum
2. Januar 2023 11:09
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> zunächst möchte ich Ihnen einen guten Start in das neue Jahr wünschen. Vielen Dank auch für die Darstellung der Möglichkeiten einer gebührenfreien Antwort, auf die ich gerne eingehe. Ich möchte den angefragten Zeitraum daher auf die Jahre 2018, 2019 und 2020 beschränken. Bitte senden Sie mir für diese Jahre: - Gesamtfördersumme pro Haushaltsjahr - Liste der geförderten Organisationen pro Haushaltsjahr Mein Verständnis Ihrer Mitteilung ist, dass diese Daten vorliegen und die Antwort daher gebührenfrei erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265000/

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Mail vom 08.12.2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informati…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Auskunftsanfrage zur finanziellen Förderung im Bereich Gleichstellung (1703/684 26) [#265000]
Datum
10. Januar 2023 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Mail vom 08.12.2022 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Informationen zur beiliegenden Anfrage. Mit Mail vom 02.01.2023 haben Sie Ihren IFG-Antrag angepasst und bitten um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. "Ich möchte den angefragten Zeitraum daher auf die Jahre 2018, 2019 und 2020 beschränken. Bitte senden Sie mir für diese Jahre: - Gesamtfördersumme pro Haushaltsjahr - Liste der geförderten Organisationen pro Haushaltsjahr" Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Beiliegend erhalten Sie die begehrte Auflistung. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen