Auskunftsbegehren nach Art. 39 BayDSG - berechtigtes Interesse

Auskunftsbegehren nach Art. 39 BayDSG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste aller Begründungen, die die Stadt Fürth als berechtigtes Interesse zur Erfüllung der Anforderungen des Art. 39 Abs. 1 BayDSG anerkennt.

Dies ist ein Antrag nach BayDSG.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. März 2023
  • Frist
    11. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Auskunftsbegehren nach Art. 39 BayDSG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste al…
An Stadtverwaltung Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunftsbegehren nach Art. 39 BayDSG - berechtigtes Interesse [#272641]
Datum
9. März 2023 18:45
An
Stadtverwaltung Fürth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Auskunftsbegehren nach Art. 39 BayDSG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste aller Begründungen, die die Stadt Fürth als berechtigtes Interesse zur Erfüllung der Anforderungen des Art. 39 Abs. 1 BayDSG anerkennt. Dies ist ein Antrag nach BayDSG. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272641/

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Stadtverwaltung Fürth
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt: Art. 39 BayDSG besagt, dass Jeder b…
Von
Stadtverwaltung Fürth
Betreff
AW: Auskunftsbegehren nach Art. 39 BayDSG - berechtigtes Interesse [#272641]
Datum
12. April 2023 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt: Art. 39 BayDSG besagt, dass Jeder bzw. Jede „das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird“. Wir sehen in der konkreten Anfrage keinen berechtigten Anspruch, nachdem der konkret gewünschte Auskunftsumfang nicht in Form einer Liste bzw. nicht in Dateien und Akten vorliegt. Die Begründungen ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz, eine zusätzliche Führung in Listen o.ä. erübrigt sich daher. Es wird auf die Ausführungen des BayLDSB zum Thema hingewiesen (s.: https://www.datenschutz-bayern.de/0/Auskunftsrecht_geltend_machen.pdf) Mit freundlichen Grüßen