Auskunftsbitte über das Einsatzaugkommen der Jahre 2022 und 2023

Ich bitte um Auskunft wie viele Einsätze/ Anfahrten die Polizei wegen gemeldeter Ruhestörungen betreffend der Anschrift Schützenstraße 1, << Adresse entfernt >> in den Jahren 2022 und 2023 angefallen sind. Darüber hinaus wie viele verschiedene Störer festgestellt wurde und wie viele Störungen zu Meldungen an das Ordnungsamt Saarbrücken führten.

Besten Dank für Ihre Mühen im Voraus.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. Juni 2023
  • Frist
    21. Juli 2023
  • Kosten dieser Information:
    350,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Christian Schütz
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Auskunft wie viele Ei…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
Christian Schütz
Betreff
Auskunftsbitte über das Einsatzaugkommen der Jahre 2022 und 2023 [#281361]
Datum
18. Juni 2023 11:36
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft wie viele Einsätze/ Anfahrten die Polizei wegen gemeldeter Ruhestörungen betreffend der Anschrift Schützenstraße 1, << Adresse entfernt >> in den Jahren 2022 und 2023 angefallen sind. Darüber hinaus wie viele verschiedene Störer festgestellt wurde und wie viele Störungen zu Meldungen an das Ordnungsamt Saarbrücken führten. Besten Dank für Ihre Mühen im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Schütz Anfragenr: 281361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281361/ Postanschrift Christian Schütz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Schütz
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen vom 18. Juni 2023 #281361 Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 …
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen vom 18. Juni 2023 #281361
Datum
7. Juli 2023 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-185/2023 Sehr geehrter Herr S.*, ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrages vom 18. Juni 2023 und teile mit, dass dieser unter dem o. g. Aktenzeichen bearbeitet wird. Ich bitte Sie, dieses Aktenzeichen im künftigen Schriftverkehr immer anzugeben. Aufgrund der Zuständigkeit des Landespolizeipräsidiums zur Bearbeitung Ihres Antrages kam es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Zuordnung. Ich bitte diese zu entschuldigen und teile Ihnen insofern mit, dass wir bemüht sind, Ihre Anfrage alsbald zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen vom 18. Juni #281361 Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Perso…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen vom 18. Juni #281361
Datum
11. Juli 2023 14:44
Status
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-185/2023 Sehr geehrter Herr S.*, zu Ihren Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen kann ich Ihnen nach Beiziehung der erforderlichen Informationen folgendes mitteilen: Hinsichtlich der durch Sie benannten Adresse in Saarbrücken OT Dudweiler kam es im Jahr 2022 zu 33 polizeilichen Einsätzen mit dem gemeldeten Anlass "Ruhestörung". Weitergehende Informationen stehen hier aufgrund datenschutzrechtlicher Löschfristen nicht zur Verfügung. Im Jahre 2023 sind bisher zwölf entsprechende Meldungen erfasst. Hierbei konnten in drei Fällen durch Polizeivollzugsbeamte Feststellungen im Sinne der Mitteilung getroffen werden. Es kam in einem Fall zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Zu allen oben genannten Anlässen wurden jeweils abweichende polizeilich verantwortliche Personen erfasst. Diese Auskunft ergeht für Sie gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Christian Schütz
AW: Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen vom 18. Juni #281361 [#281361] Guten Tag, vielen Dank für die…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
Christian Schütz
Betreff
AW: Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen vom 18. Juni #281361 [#281361]
Datum
14. Juli 2023 14:15
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für diese Antwort. Hieraus ergeben ich allerdings einige Rückfragen. 1. Warum wurde trotz ausdrücklicher Anzeige kein Verfahren in den übrigen Fällen in diesem Jahr eingeleitet. Bzw. Auf welcher Grundlage haben die Beamten entschieden, die Anzeigen nicht weiter zu verfolgen? 2. Wie hoch waren die Einsatzzeiten ab der Alarmierung bis zum Eintreffen der Beamten vor Ort bei den Einsätzen in diesem Jahr? 3. Warum wurde der gemeldete Einsatz einer Schusswaffe vor Ort nicht dringlicher verfolgt? Vielen Dank im Voraus für Ihre erneute Mühe. Mit freundlichen Grüßen Christian Schütz Anfragenr: 281361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281361/ Postanschrift Christian Schütz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Automatisches E-Mail-Reply Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail w…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
Automatisches E-Mail-Reply
Datum
14. Juli 2023 14:21
Status
Dies ist eine vom System erzeugte Meldung; diese gilt nicht als Quittung. Ihre eMail wird dem Adressaten umgehend zugeleitet. Dringende Hilfeersuchen sind ueber die Notrufnummer 110 an die Polizei zu richten. Wir uebernehmen auch keine Gewaehr dafuer, dass die eMail unmittelbar nach dem Eingang gelesen oder bearbeitet wird. ------ Allgemeine Datenschutzhinweise: https://www.saarland.de/polizei/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html ------
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen vom 14. Juli 2023; #281361 [#281361] Landespolizeipräsidium Direkt…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen vom 14. Juli 2023; #281361 [#281361]
Datum
19. Juli 2023 10:22
Status
Landespolizeipräsidium Direktion LPP 3 Personal / Recht LPP 322 Rechtsangelegenheiten Az.: 322-99.20-185/2023 Sehr geehrter Herr S.*, zu Ihrem erweiterten Antrag auf Zugang zu öffentlichen Informationen vom 14. Juli 2023 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Eine Erhebung und Aufbereitung der von Ihnen gewünschten Informationen ist mutmaßlich mit einem zumindest mittleren Verwaltungsaufwand verbunden. Versagungsgründe können nicht ausgeschlossen werden. Die Verordnung über das Allgemeine Gebührenverzeichnis sieht unter Nr. 455 Punkt 1.1 eine gebührenfreie Bearbeitung nur bei mündlichen und einfachen schriftlichen Auskünften auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften vor. Vorliegend ist jedoch davon auszugehen, dass auch für den aus möglichen Ausschlussgründen nicht mitzuteilender Informationen gekürzten Umfang der Auskunft von einem mittleren Verwaltungsaufwand auszugehen ist. Entsprechend müssten Sie mit einer Gebühr im unteren Rahmen der hierfür nach Punkt 1.2 veranschlagten Kosten von 35-350 € rechnen. Eine konkretere Kostenschätzung kann von hier zur Zeit nicht vorgenommen werden, da der Aufwand der mit der Auswertung zu beauftragenden Dienststellen von hier erst nach Auswertung abschließend festgestellt werden kann. Diesbezüglich bitte ich Sie um Auskunft, ob Sie nach Vorgesagtem – auch mit Blick auf möglicherweise bestehende Versagungsgründe – an Ihrem Auskunftsbegehren festhalten möchten. Diese Auskunft ergeht für Sie gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Christian Schütz
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#281361] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Auskunf…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
Christian Schütz
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#281361]
Datum
11. August 2023 07:55
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Auskunftsbitte über das Einsatzaugkommen der Jahre 2022 und 2023“ (18.06.2023, #281361) zurück. Mit freundlichen Grüßen Christian Schütz