Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage: Sticks von Glo Tabakerhitzer

Wie viel Neo Sticks von Glo darf man aus Polen nach Deutschland einführen?
Wie viel Heets darf man aus Polen nach Deutschland einführen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. September 2021
  • Frist
    8. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Neo Stic…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage: Sticks von Glo Tabakerhitzer [#227854]
Datum
5. September 2021 10:37
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Neo Sticks von Glo darf man aus Polen nach Deutschland einführen? Wie viel Heets darf man aus Polen nach Deutschland einführen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 227854 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Re: [Ticket#2021090633517043] WG: [EXTERN] Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage : Stick…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
Re: [Ticket#2021090633517043] WG: [EXTERN] Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage : Sticks von Glo Tabaker [...]
Datum
6. September 2021 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist bei der Zentralen Auskunft der Generalzolldirektion eingegangen und unter der Ticketnummer 2021090633517043 registriert. Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Re: [Ticket#2021090633517043] WG: [EXTERN] Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage : Stick…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
Re: [Ticket#2021090633517043] WG: [EXTERN] Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage : Sticks von Glo Tabaker [...]
Datum
9. September 2021 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, das ich ohne förmlichen Bescheid beantworten kann. Anderenfalls bitte ich um Nachricht. Wenn Sie die Neo Sticks bzw. Heets aus einem anderen Mitgliedstaat der EU mitbringen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:   Die in Deutschland erhältlichen Neo Sticks und Heets gelten aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht als Rauchtabak, weil Sie immer mit Aluminiumfolie umwickelt sind. Sollten diese in Polen oder auch einem anderen Mitgliedstaat der EU allerdings anders beschaffen sein und z. B. keine Metallfolie aufweisen, die den Tabakstrang umschließt, könnten diese nicht mehr als Rauchtabak, sondern als Zigaretten gelten. Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU - ausgenommen Sondergebiete - Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen.  Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabakwaren wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird: Bis zu einer Menge von:  800 Stück Zigaretten (hierzu gehören Heets, deren Tabakstrang nicht mit einer Metallfolie umschlossen ist) UND 400 Stück Zigarillos UND 200 Stück Zigarren (Zigarillos sind Zigarren mit einem Stückgewicht bis 3 Gramm) UND 1 Kilogramm Rauchtabak (hierzu gehören auch Wasserpfeifentabak und Heets, deren Tabakstrang mit einer Metallfolie umschlossen ist)   Gelten die Neo Sticks bzw. die Heets als Rauchtabak muss man immer schauen, welchen Tabakgehalt die einzelnen Packungen haben, dies sollte auf den Packungen angegeben sein. Somit können Sie die Menge an Neo Sticks bzw. Heets selbst berechnen. Somit können Sie 1 kg Rauchtabak pro Person für den persönlichen Bedarf nach Deutschland einführen.  Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt][[geschwärzt]][geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt][[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt]

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Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Re: [Ticket#2021090633517043] WG: [EXTERN] Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage : Stick…
Von
Financial Intelligence Unit Germany (FIU)
Betreff
Re: [Ticket#2021090633517043] WG: [EXTERN] Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage : Sticks von Glo Tabaker [...]
Datum
9. September 2021 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, das ich ohne förmlichen Bescheid beantworten kann. Anderenfalls bitte ich um Nachricht. Wenn Sie die Neo Sticks bzw. Heets aus einem anderen Mitgliedstaat der EU mitbringen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:   Die in Deutschland erhältlichen Neo Sticks und Heets gelten aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht als Rauchtabak, weil Sie immer mit Aluminiumfolie umwickelt sind. Sollten diese in Polen oder auch einem anderen Mitgliedstaat der EU allerdings anders beschaffen sein und z. B. keine Metallfolie aufweisen, die den Tabakstrang umschließt, könnten diese nicht mehr als Rauchtabak, sondern als Zigaretten gelten. Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU - ausgenommen Sondergebiete - Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen.  Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabakwaren wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird: Bis zu einer Menge von:  800 Stück Zigaretten (hierzu gehören Heets, deren Tabakstrang nicht mit einer Metallfolie umschlossen ist) UND 400 Stück Zigarillos UND 200 Stück Zigarren (Zigarillos sind Zigarren mit einem Stückgewicht bis 3 Gramm) UND 1 Kilogramm Rauchtabak (hierzu gehören auch Wasserpfeifentabak und Heets, deren Tabakstrang mit einer Metallfolie umschlossen ist)   Gelten die Neo Sticks bzw. die Heets als Rauchtabak muss man immer schauen, welchen Tabakgehalt die einzelnen Packungen haben, dies sollte auf den Packungen angegeben sein. Somit können Sie die Menge an Neo Sticks bzw. Heets selbst berechnen. Somit können Sie 1 kg Rauchtabak pro Person für den persönlichen Bedarf nach Deutschland einführen.  Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche. Mit freundlichen Grüßen