Sehr [geschwärzt],
ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches
Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, das
ich ohne förmlichen Bescheid beantworten kann. Anderenfalls bitte ich um
Nachricht.
Wenn Sie die Neo Sticks bzw. Heets aus einem anderen Mitgliedstaat der EU
mitbringen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
Die in Deutschland erhältlichen Neo Sticks und Heets gelten aus
verbrauchsteuerrechtlicher Sicht als Rauchtabak, weil Sie immer mit
Aluminiumfolie umwickelt sind. Sollten diese in Polen oder auch einem anderen
Mitgliedstaat der EU allerdings anders beschaffen sein und z. B. keine
Metallfolie aufweisen, die den Tabakstrang umschließt, könnten diese nicht
mehr als Rauchtabak, sondern als Zigaretten gelten.
Sie können für Ihren persönlichen Bedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat
der EU - ausgenommen Sondergebiete - Waren abgabenfrei und ohne
Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen.
Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Tabakwaren wurden deshalb nachstehende
Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken
angenommen wird:
Bis zu einer Menge von:
800 Stück Zigaretten (hierzu gehören Heets, deren Tabakstrang nicht mit einer
Metallfolie umschlossen ist) UND
400 Stück Zigarillos UND
200 Stück Zigarren (Zigarillos sind Zigarren mit einem Stückgewicht bis 3
Gramm) UND
1 Kilogramm Rauchtabak (hierzu gehören auch Wasserpfeifentabak und Heets,
deren Tabakstrang mit einer Metallfolie umschlossen ist)
Gelten die Neo Sticks bzw. die Heets als Rauchtabak muss man immer schauen,
welchen Tabakgehalt die einzelnen Packungen haben, dies sollte auf den
Packungen angegeben sein. Somit können Sie die Menge an Neo Sticks bzw. Heets
selbst berechnen. Somit können Sie 1 kg Rauchtabak pro Person für den
persönlichen Bedarf nach Deutschland einführen.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese
keine Rechtsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
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