Auskunftsersuchen zu gemeldeten SARS-CoV-2-Fallzahlen
Nach dem Verständnis des Antragstellers werden die Testwerte zum SARS-CoV-2-Virus im Land Berlin von verschiedenen Testcentern im Wege des Polymerase-Chain-Reaction-Verfahrens (sog. PCR-Test) oder des Antigen-Tests aus den entnommenen Proben ermittelt und einmal oder mehrmals täglich an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales übermittelt. Eine Aufschlüsselung der Fallzahlen nach übermittelndem Testcenter ist jedenfalls nicht öffentlich zugänglich.
Hiermit bitte ich um Auskunft aus der oder den jeweils relevanten Akten in schriftlicher oder elektronischer Form zu den folgenden, seit der KW10 2020 (hilfsweise ab dem Zeitpunkt, ab dem diese Daten vorliegen) erfassten Daten, jeweils aufgeschlüsselt nach dem übermittelnden Testcenter:
1. Eingesetztes Testverfahren / Produktname für den SARS-CoV-2-Test
2. Anzahl der durchgeführten PCR-Tests und der Antigen-Tests
3. Anzahl der übermittelten positiven SARS-CoV-2-Testergebnisse (PCR und Antigen jeweils)
4. Durchschnittliche Ct-Zyklenzahl für den PCR-Test
5. Durchschnittliche klinische Sensitivität und Spezifität des eingesetzten Testverfahrens
Bezüglich der Positionen 1.), 2.) und 3.) erstreckt sich das Auskunftsersuchen zudem auf die nach Kalendertag und Testcenter aufgeschlüsselten Daten. Sollten kalendertägliche Daten nicht vorliegen, wird um Aufschlüsselung nach Kalenderwoche gebeten.
Soweit Ihnen die o.g. Informationen nicht vorliegen, sind Sie verpflichtet, die Testcenter bzw. diejenigen jur. Person des Privatrechts, derer Sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen, zur Auskunft heranzuziehen. Ist eine Aktenauskunft aus zwingenden Gründen ausgeschlossen, wird hilfsweise Akteneinsicht beantragt.
Anfrage eingeschlafen
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Datum24. November 2020
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29. Dezember 2020
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