Auslagerung der Personalabrechnung zum Bundesverwaltungsamt

Informationen über die Höhe der Einsparung von Haushaltsmitteln/Steuergeldern, die durch die Auslagerung der Personalabrechnung vom BMVg zum Bundesverwaltungsamt erzielt worden sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. September 2015
  • Frist
    27. Oktober 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen üb…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslagerung der Personalabrechnung zum Bundesverwaltungsamt [#11395]
Datum
22. September 2015 20:17
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Höhe der Einsparung von Haushaltsmitteln/Steuergeldern, die durch die Auslagerung der Personalabrechnung vom BMVg zum Bundesverwaltungsamt erzielt worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
HC I 3 Az 27-40-04 Sehr geehrtAntragsteller/in für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Mitteilun…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Neuaussendung: Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage Auslagerung der Personalabrechnung zum Bundesverwaltungsamt [#11395]
Datum
1. Oktober 2015 14:06
Status
Warte auf Antwort
HC I 3 Az 27-40-04 Sehr geehrtAntragsteller/in für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Ihr Hinweis auf § 8 EGovG ist vorliegend nicht einschlägig. Diese Regelung setzt die Führung elektronischer Akten voraus. Dies ist im BMVg regelmäßig nicht der Fall. Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werden vom Bundesministerium der Verteidigung nach Maßgabe des § 41 Absatz 1 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausschließlich schriftlich gegenüber dem Anfragenden und nicht öffentlich über eine Internetseite beantwortet. Dies gewährleistet zudem den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten. Wir bitten daher zur weiteren Bearbeitung und Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage um Übermittlung Ihrer Postadresse auf geeignetem Weg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Postadresse lautet: Louise-Schröder-Straße 17 30627 Hannover Mit freundlic…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Neuaussendung: Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage Auslagerung der Personalabrechnung zum Bundesverwaltungsamt [#11395]
Datum
1. Oktober 2015 20:38
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Postadresse lautet: Louise-Schröder-Straße 17 30627 Hannover Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesministerium der Verteidigung
Verlagerung der Personalabrechnung des BMVg in die Geschäftsbereiche des BMI und BMF
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Verlagerung der Personalabrechnung des BMVg in die Geschäftsbereiche des BMI und BMF
Datum
16. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen