Auslandbeschenigung

Sehr geehrte Damen und Herren ,ich möchte eine Ausnahmegenehmigung nach 51 . Abs. 1 ziff 7 Afenth G beantragen.

möchte ich ungefähr am 01.11
. 2023 nach Inder Türkei Reisen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
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Adalet Karavas
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren ,ic…
An Stadtverwaltung Wiesloch Ausländerbehörde Details
Von
Adalet Karavas
Betreff
Auslandbeschenigung [#281113]
Datum
14. Juni 2023 11:58
An
Stadtverwaltung Wiesloch Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren ,ich möchte eine Ausnahmegenehmigung nach 51 . Abs. 1 ziff 7 Afenth G beantragen. möchte ich ungefähr am 01.11 . 2023 nach Inder Türkei Reisen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Adalet Karavas Anfragenr: 281113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281113/ Postanschrift Adalet Karavas << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Adalet Karavas
Stadtverwaltung Wiesloch Ausländerbehörde
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Aktuell besteht ein erhöhtes Antrags- und Arbeitsa…
Von
Stadtverwaltung Wiesloch Ausländerbehörde
Betreff
Automatische Antwort: Auslandbeschenigung [#281113]
Datum
14. Juni 2023 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Aktuell besteht ein erhöhtes Antrags- und Arbeitsaufkommen. Um Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie von Sachstandsanfragen – auch telefonisch – abzusehen. Bitte beachten Sie: eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Möglicherweise kann Ihr Anliegen bereits durch die unten aufgeführten FAQs (Häufig gestellte Fragen) beantwortet werden: 1) Sie benötigen einen Termin? Gerne könne Sie diesen online buchen unter: https://www.terminland.eu/auslaenderamt_wiesloch/?m=1001433 Sollte Ihre gewünschte Leistung nicht aufgeführt sein, melden Sie sich bitte zu den telefonischen Sprechzeiten Montag: 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Über die Hotline 06222 84 450 2) Einbürgerung Den Antrag können Sie ohne Termin an der Telefonzentrale abholen. Für Fragen wenden Sie sich hierzu an die zuständige Einbürgerungsbehörde des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (https://www.rhein-neckar-kreis.de/-/1849313/einbuergerung-als-auslaender-mit-einbuergerungsanspruch-beantragen/vbid258 ). 3) Sie möchten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern: Sie benötigen vorerst keinen Termin. Die Antragsformulare finden Sie unter online unter https://www.wiesloch.de/pb/,Lde/Home/Rathaus/formulare.html --> Ausländeramt oder am Haupteingang vor der Telefonzentrale der Stadtverwaltung Wiesloch. Die Anträge können ausgefüllt per E-Mail oder per Post eingereicht werden. Nach Prüfung des Antrag und der eingereichten Unterlagen erhalten Sie Rückmeldung. Gerne erteilen wir Ihnen per E-Mail Auskunft, welche Unterlagen Sie noch benötigen. 4) Sie benötigen eine Fiktionsbescheinigung oder deren Verlängerung: Bitte melden Sie sich zu oben genannten Zeiten bei unserer telefonischen Hotline oder per Mail unter <<E-Mail-Adresse>>. 5) Übertrag eines gültigen Aufenthaltstitels in den neuen Pass Sofern Sie einen neuen Reisepass von Ihrem Konsulat erhalten haben und Ihren noch gültigen Aufenthaltstitel für diesen neuen Reisepass übertragen lassen möchten, können Sie hierfür einen Termin buchen. 6) Sie möchten zwischenzeitlich vor Ihrem Termin bezüglich des Übertrags Ihres Aufenthaltstitels reisen? Sollten sie im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein (z.B. unbefristete Niederlassungserlaubnis oder noch gültige Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU), können Sie problemlos mit Ihrem alten Pass, Ihrem neuen Pass und dem „alten“ elektronischen Aufenthaltstitel in der Regel wieder nach Deutschland einreisen. Bitte informieren Sie sich vorab über die Einreisebedingungen Ihres Reiselandes. 7) Verlust Ihres elektronischen Aufenthaltstitels Sofern Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel und/oder Reiseausweis verloren haben, können Sie hierfür einen Termin buchen. 8) Arbeitsplatzwechsel Wenn Sie eine Beschäftigung ausüben oder wechseln wollen, senden Sie bitte die neue Stellenbeschreibung (siehe Homepage der Bundesagentur für Arbeit – „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/feg-anwendungshinweise-anlagen/anlage4.pdf?__blob=publicationFile&v=8 ) sowie den Entwurf Ihres Arbeitsvertrages an <<E-Mail-Adresse>> . Nach Prüfung erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bitte beachten Sie: Solange die Erlaubnis noch nicht vorliegt, darf die gewünschte Beschäftigung nicht ausgeübt werden! 9) Touristenaufenthalt Sollten Sie im Besitz eines Besuchs- oder Geschäftsvisums sein, dürfen Sie sich nur innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums in Deutschland aufhalten. Sollten Sie als Besucher/in oder Geschäftsreisende/r kein Visum für einen Kurzaufenthalt benötigen, dürfen Sie sich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen innerhalb der Schengener Staaten aufhalten. 10) Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels: Sobald Sie Ihren PIN-Brief erhalten haben, können Sie einen Termin zur Abholung vereinbaren. 11) Verpflichtungserklärung („Einladung“): Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten, können Sie gerne online einen Termin buchen. Ihnen wird mit der Terminbestätigung die Auflistung der benötigten Unterlagen übersandt. Ihre Anfragen werden schnellst möglich nach Eingang und Priorität abgearbeitet. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Ihre Ausländerbehörde der Stadt Wiesloch

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Stadtverwaltung Wiesloch Ausländerbehörde
Sehr geehrte Frau Karavas, wollen Sie wirklich auch eine Aktenauskunft? Ich dachte ich soll Ihnen nur Schreiben w…
Von
Stadtverwaltung Wiesloch Ausländerbehörde
Betreff
AW: Auslandbeschenigung [#281113]
Datum
14. Juni 2023 12:07
Status
smime.p7s
6,4 KB


Sehr geehrte Frau Karavas, wollen Sie wirklich auch eine Aktenauskunft? Ich dachte ich soll Ihnen nur Schreiben welche Unterlagen Sie benötigen. Mit freundlichen Grüßen