Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Aktuell besteht ein erhöhtes Antrags- und Arbeitsaufkommen. Um Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten zu können, bitten wir Sie von Sachstandsanfragen – auch telefonisch – abzusehen.
Bitte beachten Sie: eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Möglicherweise kann Ihr Anliegen bereits durch die unten aufgeführten
FAQs (Häufig gestellte Fragen) beantwortet werden:
1) Sie benötigen einen Termin?
Gerne könne Sie diesen online buchen unter:
https://www.terminland.eu/auslaenderamt_wiesloch/?m=1001433
Sollte Ihre gewünschte Leistung nicht aufgeführt sein, melden Sie sich bitte zu den
telefonischen Sprechzeiten
Montag: 08:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Über die Hotline 06222 84 450
2) Einbürgerung
Den Antrag können Sie ohne Termin an der Telefonzentrale abholen. Für Fragen wenden Sie sich hierzu an die zuständige Einbürgerungsbehörde des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis (
https://www.rhein-neckar-kreis.de/-/1849313/einbuergerung-als-auslaender-mit-einbuergerungsanspruch-beantragen/vbid258 ).
3) Sie möchten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern:
Sie benötigen vorerst keinen Termin. Die Antragsformulare finden Sie unter
online unter
https://www.wiesloch.de/pb/,Lde/Home/Rathaus/formulare.html --> Ausländeramt
oder
am Haupteingang vor der Telefonzentrale der Stadtverwaltung Wiesloch.
Die Anträge können ausgefüllt per E-Mail oder per Post eingereicht werden. Nach Prüfung des Antrag und der eingereichten Unterlagen erhalten Sie Rückmeldung.
Gerne erteilen wir Ihnen per E-Mail Auskunft, welche Unterlagen Sie noch benötigen.
4) Sie benötigen eine Fiktionsbescheinigung oder deren Verlängerung:
Bitte melden Sie sich zu oben genannten Zeiten bei unserer telefonischen Hotline oder per Mail unter
<<E-Mail-Adresse>>.
5) Übertrag eines gültigen Aufenthaltstitels in den neuen Pass
Sofern Sie einen neuen Reisepass von Ihrem Konsulat erhalten haben und Ihren noch gültigen Aufenthaltstitel für diesen neuen Reisepass übertragen lassen möchten, können Sie hierfür einen Termin buchen.
6) Sie möchten zwischenzeitlich vor Ihrem Termin bezüglich des Übertrags Ihres Aufenthaltstitels reisen?
Sollten sie im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein (z.B. unbefristete Niederlassungserlaubnis oder noch gültige Aufenthaltserlaubnis/Blaue Karte EU), können Sie problemlos mit Ihrem alten Pass, Ihrem neuen Pass und dem „alten“ elektronischen Aufenthaltstitel in der Regel wieder nach Deutschland einreisen. Bitte informieren Sie sich vorab über die Einreisebedingungen Ihres Reiselandes.
7) Verlust Ihres elektronischen Aufenthaltstitels
Sofern Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel und/oder Reiseausweis verloren haben, können Sie hierfür einen Termin buchen.
8) Arbeitsplatzwechsel
Wenn Sie eine Beschäftigung ausüben oder wechseln wollen, senden Sie bitte die neue Stellenbeschreibung (siehe Homepage der Bundesagentur für Arbeit – „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/feg-anwendungshinweise-anlagen/anlage4.pdf?__blob=publicationFile&v=8 )
sowie den Entwurf Ihres Arbeitsvertrages an
<<E-Mail-Adresse>> . Nach Prüfung erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bitte beachten Sie: Solange die Erlaubnis noch nicht vorliegt, darf die gewünschte Beschäftigung nicht ausgeübt werden!
9) Touristenaufenthalt
Sollten Sie im Besitz eines Besuchs- oder Geschäftsvisums sein, dürfen Sie sich nur innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums in Deutschland aufhalten. Sollten Sie als Besucher/in oder Geschäftsreisende/r kein Visum für einen Kurzaufenthalt benötigen, dürfen Sie sich 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen innerhalb der Schengener Staaten aufhalten.
10) Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels:
Sobald Sie Ihren PIN-Brief erhalten haben, können Sie einen Termin zur Abholung vereinbaren.
11) Verpflichtungserklärung („Einladung“):
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten, können Sie gerne online einen Termin buchen. Ihnen wird mit der Terminbestätigung die Auflistung der benötigten Unterlagen übersandt.
Ihre Anfragen werden schnellst möglich nach Eingang und Priorität abgearbeitet.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Ihre Ausländerbehörde
der Stadt Wiesloch