Ausländeramt und Staatsangehörigkeitsstelle der Stadt Düsseldorf, Personaldecke und Untätigkeitsklagen

- Informationen darüber wieviele Planstellen beim Ausländeramt und bei der Staatsangehörigkeitsstelle unbesetzt sind
- Informationen darüber wieviele Personen bei de Staatsangehörigkeitsstelle tatsächlich befugt sind über Einbürgerungen final zu entscheiden
- Informationen darüber, wieviele Untätigkeitsklagen gegen die Stadt Düsseldorf derzeit bezüglich der Erteilung der von Aufenthaltstiteln rechtshängig sind
- Informationen darüber, wieviele Untätigkeitsklagen gegen die Stadt Düsseldorf derzeit bezüglich Einbürgerungen rechtshängig sind

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
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Aras Abbasi
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Ausländeramt und Staatsangehörigkeitsstelle der Stadt Düsseldorf, Personaldecke und Untätigkeitsklagen [#50925]
Datum
27. Januar 2019 01:29
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen darüber wieviele Planstellen beim Ausländeramt und bei der Staatsangehörigkeitsstelle unbesetzt sind - Informationen darüber wieviele Personen bei de Staatsangehörigkeitsstelle tatsächlich befugt sind über Einbürgerungen final zu entscheiden - Informationen darüber, wieviele Untätigkeitsklagen gegen die Stadt Düsseldorf derzeit bezüglich der Erteilung der von Aufenthaltstiteln rechtshängig sind - Informationen darüber, wieviele Untätigkeitsklagen gegen die Stadt Düsseldorf derzeit bezüglich Einbürgerungen rechtshängig sind
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Abbasi, die von Ihnen gewünschten Daten können nicht zur Verfügung gestellt werden. Grundsät…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antwort: WG: Ausländeramt und Staatsangehörigkeitsstelle der Stadt Düsseldorf, Personaldecke und Untätigkeitsklagen [#50925]
Datum
30. Januar 2019 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, die von Ihnen gewünschten Daten können nicht zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich sind solche Daten, sofern sie überhaupt erhoben werden, ausschließlich für interne Steuerungszwecke bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist damit ausgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen

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Aras Abbasi
Widerspruch gegen ihren Bescheid vom 30.01.2019 Sehr geehrte Damen und Herren, in ihrer E-Mail vom 30.01.2019 sc…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Antwort: WG: Ausländeramt und Staatsangehörigkeitsstelle der Stadt Düsseldorf, Personaldecke und Untätigkeitsklagen [#50925]
Datum
9. Februar 2019 22:37
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Widerspruch gegen ihren Bescheid vom 30.01.2019 Sehr geehrte Damen und Herren, in ihrer E-Mail vom 30.01.2019 schreiben Sie, dass die per IFG (NRW) angeforderten Daten nicht herausgegeben, da diese sofern diese erhoben werden für interne Zwecke verwendet werden. Dies stellt somit eine Ablehnung meines Antrags vom 27.01.2019 dar. Darum reiche ich hiermit Widerspruch gegen den Bescheid vom 30.01.2019 ein. Begründung: Gerade die Herausgabe der vorhandenen amtlichen Informationen im Sinne einer Erhöhung der Transparenz der Verwaltungsarbeit ist das Ziel des IFG (NRW), siehe § 1 IFG (NRW). Die pauschale Angabe, dass die angeforderten Daten nur für interne Steuerungszwecke verwendet werden, ist kein Ausschlussgrund iSd. IFG (NRW). Da die Ablehnung nicht wie von § 5 II 3 IFG (NRW) gefordert schriftlich erfolgt ist und auch sonstige Informationspflichten aus § 5 II 4 IFG (NRW) beachtet wurden ist der Bescheid formell und materiell rechtswidrig. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 50925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>