Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsempfänger aus Bulgarien und Rumänien

Anfrage an: Jobcenter Neunkirchen

Die Anfrage bezieht sich auf das Thema „Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsempfänger aus Bulgarien und Rumänien“. Ich möchte von den letzten 4 Jahren sämtliche Berichte, Anweisungen der angefragten Behörde und Kommunikation von und zwischen den aufgeführten Institutionen:
- Jobcenter Neunkirchen
- Jobcenter Duisburg
- Jobcenter Bremerhaven
- Jobcenter Dortmund
- Jobcenter Mönchengladbach
- Jobcenter Hagen
- Bundesagentur für Arbeit

Des Weiteren möchte ich explizit von den letzten 4 Jahren sämtliche Berichte, Anweisungen und Kommunikation des Ermittlungsdiensts des Jobcenters Neunkirchen.

Falls Kosten entstehen sollten, bitte ich benachrichtigt zu werden und über die Höhe informiert zu werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juni 2018
  • Frist
    20. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anfrage bezi…
An Jobcenter Neunkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsempfänger aus Bulgarien und Rumänien [#30877]
Datum
18. Juni 2018 13:44
An
Jobcenter Neunkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anfrage bezieht sich auf das Thema „Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsempfänger aus Bulgarien und Rumänien“. Ich möchte von den letzten 4 Jahren sämtliche Berichte, Anweisungen der angefragten Behörde und Kommunikation von und zwischen den aufgeführten Institutionen: - Jobcenter Neunkirchen - Jobcenter Duisburg - Jobcenter Bremerhaven - Jobcenter Dortmund - Jobcenter Mönchengladbach - Jobcenter Hagen - Bundesagentur für Arbeit Des Weiteren möchte ich explizit von den letzten 4 Jahren sämtliche Berichte, Anweisungen und Kommunikation des Ermittlungsdiensts des Jobcenters Neunkirchen. Falls Kosten entstehen sollten, bitte ich benachrichtigt zu werden und über die Höhe informiert zu werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Neunkirchen
Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsbeziehern Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem IFG haben wir …
Von
Jobcenter Neunkirchen
Betreff
Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsbeziehern
Datum
8. August 2018 17:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem IFG haben wir erhalten. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG betrifft Ihre Anfrage Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 IFG und muss daher begründet werden. Ich darf Sie daher bitten, mir Ihre Begründung für die Anfrage zukommen zu lassen. Ich weiße Sie bereits jetzt darauf hin, dass Ihre Anfrage wegen der voraussichtlich überwiegenden schutzwürdigen Interessen Dritter keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Sollte ich in den nächsten 4 Wochen von Ihnen keine Rückmeldung erhalten gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Anfrage zurücknehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsbeziehern [#30877] Sehr geehrte Damen und Herren, ... ich möchte gerne…
An Jobcenter Neunkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsbeziehern [#30877]
Datum
26. August 2018 20:14
An
Jobcenter Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ... ich möchte gerne erfahren, in wie weit Sie meinem Konzept zum Thema (W: Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsbeziehern/Bulgaren) nutzen, wie Ihre Erfahrungen sind und mit wem Sie sich darüber ausgetauscht haben. Mein letzter Kontakt mit Herr Schwab ist etwas länger hier. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsbeziehern [#30877] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfr…
An Jobcenter Neunkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsbeziehern [#30877]
Datum
18. November 2018 20:15
An
Jobcenter Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsempfänger aus Bulgarien und Rumänien“ vom 18.06.2018 (#30877) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 122 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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AW: Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsbeziehern [#30877] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfrei…
An Jobcenter Neunkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsbeziehern [#30877]
Datum
18. Mai 2019 12:08
An
Jobcenter Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auslandsimmobilien von SGB II Leistungsempfänger aus Bulgarien und Rumänien“ vom 18.06.2018 (#30877) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 303 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>