Auslandsjahr 2021/22

Meine Tochter möchte ein Auslandsjahr in den USA Spezifisch Highschool absolvieren, die Kosten belaufen sich in etwa um die 10.000 Euro, für uns undenkbar , nach eingehender Recherche nach Vergünstigungen bei geringverdienern bekamen wir den Tipp beim Schulamt nachzufragen was man dafür tun könnte, wir würden uns freuen wenn Sie Informationen für uns hätten

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  • Datum
    25. August 2020
  • Frist
    29. September 2020
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Talluah Radtke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Schulamt für die Stadt Köln Details
Von
Talluah Radtke
Betreff
Auslandsjahr 2021/22 [#195936]
Datum
25. August 2020 16:49
An
Schulamt für die Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Tochter möchte ein Auslandsjahr in den USA Spezifisch Highschool absolvieren, die Kosten belaufen sich in etwa um die 10.000 Euro, für uns undenkbar , nach eingehender Recherche nach Vergünstigungen bei geringverdienern bekamen wir den Tipp beim Schulamt nachzufragen was man dafür tun könnte, wir würden uns freuen wenn Sie Informationen für uns hätten
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Talluah Radtke Anfragenr: 195936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195936/ Postanschrift Talluah Radtke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Talluah Radtke

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Schulamt für die Stadt Köln
Sehr geehrter Herr Radke, gerne würde ich Ihnen in dieser Frage weiterhelfen, bin jedoch für Sie nicht der richti…
Von
Schulamt für die Stadt Köln
Betreff
AW: Auslandsjahr 2021/22 [#195936]
Datum
25. August 2020 17:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Radke, gerne würde ich Ihnen in dieser Frage weiterhelfen, bin jedoch für Sie nicht der richtige Ansprechpartner. Das Schulamt für die Stadt Köln ist die Schulaufsichtsbehörde für die Kölner Grund-, Haupt- und Förderschulen. Als staatliche Schulaufsichtsbehörde (Landesbehörde) sind wir nur für die inneren Schulangelegenheiten zuständig. Für die äußeren Schulangelegenheiten ist der Schulträger und somit die Stadt Köln zuständig. Auch wenn mir keine Informationen hierzu vorliegen, empfehle ich Ihnen bei der Stadt Köln (Bafög-Bereich) nachzufragen, ob für Sie ein Auslands-BAföG in Betracht kommt. Auch das Kindergeld wird wohl weiterbezahlt. Ggf. können auch Mittel aus dem Bundesprogramm Bildung und Teilhaben beantragt werden (beim Sozialamt). Ratschläge zur Finanzierung finden Sie hier. https://www.schueleraustausch-portal.de/detail/schueleraustausch-usa-8-punkte-wie-man-das-high-school-jahr-gratis-bekommt/#:~:text=2%20Sch%C3%BCleraustausch%20USA%3A%20Das%20kosteng%C3%BCnstige%20Auslandsjahr&text=Je%20nach%20Anbieter%20beginnen%20die%20Programmkosten%20ab%20unter%207.000%20Euro.&text=Insgesamt%20liegen%20die%20von%20der,USA%20bei%20mindestens%2010.000%20Euro. Anfrage können Sie auch gerne direkt bei uns stellen. Mit freundlichen Grüßen