Auslandsreisen der Abgeordneten im Landesparlament

Ich bitte um Zusendung
1) einer Übersicht über die Auslandsreisen der Mitglieder des Landesparlaments (soweit sie vom Landesparlament finanziert sind) im Rahmen von Einzel- und Delegationsreisen für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.06.2015 unter Angabe des Grundes, des Ziellandes und der mitreisenden Abgeordneten;
2) einer Übersicht über die Reisen der Mitglieder des Landesparlaments (soweit sie vom Landesparlament finanziert sind) im Rahmen von Einzel- und Delegationsreisen zu interparlamentarischen Begegnungen innerhalb Deutschlands für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.06.2015 unter Angabe des Grundes, des Ziellandes und der mitreisenden Abgeordneten;
3) der Regularien für Abgeordnetenreisen (Einzel- oder Delegationsreisen) des Parlaments (Beantragungsverfahren, Reisekostenrichtlinien etc.)

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2015
  • Frist
    28. August 2015
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I…
An Landtag Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslandsreisen der Abgeordneten im Landesparlament [#10858]
Datum
27. Juli 2015 22:27
An
Landtag Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung 1) einer Übersicht über die Auslandsreisen der Mitglieder des Landesparlaments (soweit sie vom Landesparlament finanziert sind) im Rahmen von Einzel- und Delegationsreisen für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.06.2015 unter Angabe des Grundes, des Ziellandes und der mitreisenden Abgeordneten; 2) einer Übersicht über die Reisen der Mitglieder des Landesparlaments (soweit sie vom Landesparlament finanziert sind) im Rahmen von Einzel- und Delegationsreisen zu interparlamentarischen Begegnungen innerhalb Deutschlands für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.06.2015 unter Angabe des Grundes, des Ziellandes und der mitreisenden Abgeordneten; 3) der Regularien für Abgeordnetenreisen (Einzel- oder Delegationsreisen) des Parlaments (Beantragungsverfahren, Reisekostenrichtlinien etc.) Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Auslandsreisen der Abgeordneten im Landes…
An Landtag Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auslandsreisen der Abgeordneten im Landesparlament [#10858]
Datum
1. September 2015 06:08
An
Landtag Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Auslandsreisen der Abgeordneten im Landesparlament" vom 27.07.2015 (#10858) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marc Freiheit von Rotter Anfragenr: 10858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landtag Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr von Rotter, mit Ihrer E-Mail vom 27. Juli 2015 beanspruchen Sie unter Berufung auf das IZG …
Von
Landtag Sachsen-Anhalt
Betreff
Beantwortung Ihres Antrages nach dem IZG LSA (Auslandsreisen der Abgeordneten im Landesparlament)
Datum
1. September 2015 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr von Rotter, mit Ihrer E-Mail vom 27. Juli 2015 beanspruchen Sie unter Berufung auf das IZG LSA den Zugang zu folgenden Informationen: 1. einer Übersicht über die Auslandsreisen der Mitglieder des Landesparlaments (soweit sie vom Landesparlament finanziert sind) im Rahmen von Einzel- und Delegationsreisen für die Zeit vom 01.01.2010 - 30.06.2015 unter Angaben des Grundes, des Ziellandes und der mitreisenden Abgeordneten; 2. einer Übersicht über die Reisen der Mitglieder des Landesparlaments (soweit sie vom Landesparlament finanziert sind) im Rahmen von Einzel- und Delegationsreisen zu interparlamentarischen Begegnungen innerhalb Deutschlands für die Zeit vom 01.01.2010 - 30.06.2015 unter Angabe des Grundes, des Ziellandes und der mitreisenden Abgeordneten; 3. der Regularien für Abgeordnetenreisen (Einzel- und Delegationsreisen) des Parlaments (Beantragungsverfahren, Reisekostenrichtlinie etc.). Ich beabsichtige Ihren Antrag wie folgt zu behandeln. Hinsichtlich der Fragen 1 und 2 fehlt Ihrem Antrag die nach § 7 Abs. 1 S. 3 IZG LSA zu fordernde Begründung, soweit der Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 IZG LSA betrifft. Die fehlende Begründung kann jedoch zunächst dahingestellt bleiben, da zu den Fragen 1 und 2 das Auskunftsbegehren nach § 5 Abs. 2 IZG LSA abgelehnt werden muss. Der Versagungsgrund des § 5 Abs. 2 IZG LSA bestimmt, dass das Informationsinteresse des Antragstellers nicht überwiegt bei Informationen aus Unterlagen soweit sie mit (...) einem Mandat des Dritten im Zusammenhang stehen (...). Mandat und begehrte Information müssen nach dem Wortlaut der Vorschrift im Zusammenhang stehen. Die vom Ihnen mit Frage 1 und 2 begehrten Informationen betreffen Reisen, die durch das Abgeordnetengesetz in Ausfüllung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in den §§ 9 - 12 AbgG LSA geregelt sind und die somit die Rechtsstellung der Abgeordneten betreffen. Einzel- und Delegationsreisen von Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt - auch zu interparlamentarischen Begegnungen - stehen im Zusammenhang mit dem Mandat und sind damit mandatsbezogen (vgl. BVerwG vom 27.11.2014, 7 C 20/12). Bei mandatsbezogenen Informationen überwiegen die Schutzinteressen der Abgeordneten gegenüber dem Informationsinteresse des Antragstellers, § 5 Abs. 2 IZG. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht in diesen Fällen daher nicht. Der Landtagsverwaltung steht insoweit kein Abwägungsspielraum zur Verfügung. Soweit Sie den Erlass eines Verwaltungsakts zu Ihren Fragen 1 und 2 wünschen, sind Sie gebeten, Ihre persönliche Mail- und Postanschrift hierhin mitzuteilen, um eine Zustellung zu ermöglichen. Diese Zustellangaben sind erforderlich, weil ein Verwaltungsakt demjenigen bekannt zu geben ist, für den er bestimmt ist. Die Bekanntgabe ist bei einer Übermittlung an die angegeben E-Mail-Adresse der Internetseite "fragdenstaat.de" nicht sichergestellt. Dies gilt auch für die in Ihrer Mail genannte Adresse im Ausland, da von hier aus nicht festgestellt werden kann, ob eine Zustellung nach § 9 VwZG dort möglich ist. Diesbezüglich wird um Mitteilung gebeten, wie weiter verfahren werden soll. Zu Ihrer weiteren Frage 3, mit der Sie Auskunft über die Regularien für Abgeordnetenreisen (Einzel- und Delegationsreisen) des Parlaments (Beantragungsverfahren, Reisekostenrichtlinien etc.) begehren, existieren - die Richtlinie über Reisen der Ausschüsse an Orte außerhalb Sachsen-Anhalts, - die Ausführungsbestimmungen zur Reisekostenerstattung vom 25.01.2008, - Schreiben des Landtagspräsidenten vom 06.02.2014 zum Antragsverfahren für Reisen im Auftrag eines Ausschusses gemäß § 9 Abs. 1 AbgG LSA. Bei den begehrten Informationen handelt es sich um bei der Landtagsverwaltung vorhandene, amtliche Informationen. Ihrem Auskunftsverlangen ist stattzugeben. Die entsprechenden Dokumente werden Ihnen aufgrund Ihres Verlangens an Ihr Mailpostfach bei "fragdenstatt.de" elektronisch übermittelt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> Herzlichen Dank für Ihre Email vom 01.09.2015 und die beigefügten Dokumente. …
An Landtag Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beantwortung Ihres Antrages nach dem IZG LSA (Auslandsreisen der Abgeordneten im Landesparlament) [#10858]
Datum
1. September 2015 14:50
An
Landtag Sachsen-Anhalt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Herzlichen Dank für Ihre Email vom 01.09.2015 und die beigefügten Dokumente. Hinsichtlich der Fragen zu 1) und 2) und Ihren diesbezüglichen Ausführungen liegen Sie jedoch falsch. Par. 5 Abs. 2 IZG LSA regelt die unmittelbar mit dem Amts- und Mandantsverhältnis in Zusammenhang stehenden Bereiche. Dies betrifft beispielsweise für Abgeordnete die monatliche Abrechnung der Diäten. Davon nicht betroffen sind jedoch Angelegenheiten, die mit dem Amt in Zusammenhang stehen. Jeder Abgeordnete, der an einer Dienstreise teilnimmt, unternimmt diese nicht im Privatinteresse, sondern sie müssen mit dem Amt des Abgeordneten in Zusammenhang stehen. Allenfalls wäre daher lediglich die Reisekostenabrechnung betroffen, nicht jedoch der Grund der Reise. Auch ein mögliches Drittbeteiligungsverfahren, und nur hierauf bezieht sich das Begründungserfordernis aus Par. 7 Abs. 1 Satz 3 IZG LSA, gilt nur insofern, wenn die Privatinteressen der betroffenen Abgeordneten berührt sind. Dies ist hier jedoch nicht der Fall, da Dienstreisen auch bei Abgeordneten ausschließlich im Interesse des Landtages und damit in unmittelbarer Verbindung zum Amt des Abgeordneten zulässig sind. Zudem stehen Abgeordnete im Blick der Öffentlichkeit, im Presserecht hat sich hierbei das Institut der Person der Zeitgeschichte herausgebildet. Damit treten die Schutzrechte noch einmal zurück, zumal es hier ausschließlich um dienstlich veranlasste Reisen geht und auch nicht die möglicher Weise dem Schutzbereich unterfallenden Reisekostenabrechnungen abgefragt wurden. Ein Schutzbereich der Parlamente als Verfassungsorgan ist anders als beispielsweise im IFG des Bundes im IZG LSA nicht normiert und daher ist der parlamentarische Bereich keinen besonderen Schutz unterworfen. Schließlich darf ich darauf hinweisen, dass ich von meinem Wahlrecht auf elektronische Zustellung Gebrauch gemacht habe. Darüber hinaus sieht das VwZG ausdrücklich ebenso wie das VwVfG eine Auslandszustellung vor. Dies ist jedoch aufgrund des Zwangs zur elektronischen Zustellung nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Marc von Rotter <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 10858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>