Auslastung 9-Euro-Ticket

Anfrage an: NAH.SH

Vorliegende Informationen der EVU über die Auslastungen der von Ihnen bestellten Regionalverkehre seit 1. Juni.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juni 2022
  • Frist
    16. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
Bernd Heinz
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorliegende Infor…
An NAH.SH Details
Von
Bernd Heinz
Betreff
Auslastung 9-Euro-Ticket [#251353]
Datum
14. Juni 2022 07:20
An
NAH.SH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorliegende Informationen der EVU über die Auslastungen der von Ihnen bestellten Regionalverkehre seit 1. Juni.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Heinz Anfragenr: 251353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251353/
Mit freundlichen Grüßen Bernd Heinz

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NAH.SH | Ihre Anfrage Guten Tag Bernd Heinz, vielen Dank für Ihre Anfrage an NAH.SH. Sie haben den untenstehen…
Von
NAH.SH
Betreff
NAH.SH | Ihre Anfrage
Datum
14. Juli 2022 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Bernd Heinz, vielen Dank für Ihre Anfrage an NAH.SH. Sie haben den untenstehenden Antrag auf Übermittlung von Informationen gestellt und sich dabei auf § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG) und § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, berufen. Die NAH.SH GmbH ist gemäß § 2 Absatz 3 Nr. 2 IZG als juristische Person des Privatrechts nur in dem Bereich, in dem ihr Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zur Erledigung in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts übertragen wurden (d. h. in dem Bereich, in dem sie beliehen wurde), informationspflichtige Stelle nach dem IZG und dem VIG. Die NAH.SH GmbH wurde nur in einem abgegrenzten und geringen Bereich ihrer Tätigkeiten beliehen. Dabei handelt es sich um die Abwicklung der Landesförderung für ÖPNV-Investitionsmaßnahmen und die ÖPNV-Finanzierung aus Regionalisierungsmitteln, GFVG-Mitteln und Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz zur Förderung von Infrastruktur des ÖPNV. Der NAH.SH GmbH wurde die Befugnis übertragen, Zuwendungen zum Zwecke der ordnungsgemäßen Erledigung der vorgenannten Aufgaben und nach Maßgabe besonderer Bestimmungen im Rahmen der ihr zugewiesenen Mittel durch Verwaltungsakt oder öffentlich-rechtlichen Vertrag im eigenen Namen zu bewilligen und zu vollziehen. Abgesehen von diesen Tätigkeiten handelt die NAH.SH GmbH nicht in den Formen des öffentlichen Rechts, d. h. durch Verwaltungsakt oder öffentlich-rechtlichen Vertrag. Ihre Fragen beziehen sich nicht auf die o. g. Tätigkeiten, in denen die NAH.SH GmbH in den Formen des öffentlichen Rechts handelt, sondern auf die Erhebung von Fahrgastzahlen. Im Bereich dieser Aufgabe handelt die NAH.SH GmbH nicht in den Formen des öffentlichen Rechts und ist diesbezüglich nicht auskunftspflichtig. Eine Weiterleitung der Anfrage erfolgt nicht. Mit freundlichen Grüßen