Auslastung Migration

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes bitte ich um die Zurverfügungstellung der folgenden Informationen:

1) Welche Anzahl von Unterbringungsplätzen stellt Ihre Gemeinde insgesamt zur Unterbringung zur Verfügung ?
2) Wie viele Plätze sind per 01.11. belegt ?
3) Mit welchen Zuweisungen rechnen Sie noch in 2023 und ab wann müssen Turnhallen und andere Gebäude zweckentfremdet werden ?
4) Wie viele der Ihnen zugewiesenen Zuwanderer in 2022 und 2023 waren Männer und wie viele Frauen (bitte Flüchtlinge aus der Ukraine gesondert ausweisen) ?
5) Was hat die Versorgung der Flüchtlinge in 2022 und 2023 für Kosten verursacht ?
Vielen Dank für Ihre Mühe !

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Kommunalverwaltung Odenthal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslastung Migration [#292024]
Datum
30. Januar 2024 13:52
An
Kommunalverwaltung Odenthal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes bitte ich um die Zurverfügungstellung der folgenden Informationen: 1) Welche Anzahl von Unterbringungsplätzen stellt Ihre Gemeinde insgesamt zur Unterbringung zur Verfügung ? 2) Wie viele Plätze sind per 01.11. belegt ? 3) Mit welchen Zuweisungen rechnen Sie noch in 2023 und ab wann müssen Turnhallen und andere Gebäude zweckentfremdet werden ? 4) Wie viele der Ihnen zugewiesenen Zuwanderer in 2022 und 2023 waren Männer und wie viele Frauen (bitte Flüchtlinge aus der Ukraine gesondert ausweisen) ? 5) Was hat die Versorgung der Flüchtlinge in 2022 und 2023 für Kosten verursacht ? Vielen Dank für Ihre Mühe !
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292024/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Odenthal
Ihre Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworte ich, soweit ich dazu in der Lage bin, ihre …
Von
Kommunalverwaltung Odenthal
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
31. Januar 2024 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworte ich, soweit ich dazu in der Lage bin, ihre Anfrage. 1. Die Gemeinde Odenthal stellt aktuell 278 Plätze zur Verfügung 2. Zum 01.11.23 waren davon 277 belegt. 3. Da Zuweisungen nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgen, sind diese für die Kommunen nicht kalkulierbar. (Das macht es unmöglich zu planen) 4. 2022: 31 Männer, 13 Frauen zusätzlich aus der Ukraine 4 Männer und 2 Frauen. * Wichtig zu wissen: Die tatsächliche Anzahl ukrainischer Geflüchteter ist für 2022 nicht in Gänze nachvollziehbar, da ein Zugang (auch aktuell noch) ohne Zuweisung möglich ist, eine Anmeldung innerhalb von 90 Tagen gar nicht erfolgen muss. Die Fluktuation ist hoch und für Kommunen kaum nachvollziehbar, da die meisten ukrainischen Menschen in privaten Mietverhältnissen leben. An- und Abmeldung nur dann (und dann auch oft erst im Nachgang) nachvollziehbar ist, wenn Sozialleistungen in Anspruch genommen wurden. 2023: 109 Männer, 50 Frauen, zusätzlich 19 Männer und 11 Frauen aus der Ukraine (s. 2022) Frage 5 kann ich Ihnen leider nicht beantworten, dazu müssten sie sich bitte an den Kämmerer wenden. Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie bitte nicht sich gerne auch telefonisch mit mir in Verbindung zu setzen! Mit freundlichen Grüßen