Auslastung Migration

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes bitte ich um die Zurverfügungstellung der folgenden Informationen:

1) Welche Anzahl von Unterbringungsplätzen stellt Ihre Gemeinde insgesamt zur Unterbringung zur Verfügung ?
2) Wie viele Plätze sind per 01.11. belegt ?
3) Mit welchen Zuweisungen rechnen Sie noch in 2023 und ab wann müssen Turnhallen und andere Gebäude zweckentfremdet werden ?
4) Wie viele der Ihnen zugewiesenen Zuwanderer in 2022 und 2023 waren Männer und wie viele Frauen (bitte Flüchtlinge aus der Ukraine gesondert ausweisen) ?
5) Was hat die Versorgung der Flüchtlinge in 2022 und 2023 für Kosten verursacht ?
Vielen Dank für Ihre Mühe !

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auslastung Migration“ vom 01.11.2023 (#291464…
An Kommunalverwaltung Overath Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auslastung Migration [#291464]
Datum
8. Dezember 2023 14:20
An
Kommunalverwaltung Overath
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auslastung Migration“ vom 01.11.2023 (#291464) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich nach Möglichkeit zeitnah umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Kommunalverwaltung Overath Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslastung Migration [#291464]
Datum
30. Januar 2024 13:49
An
Kommunalverwaltung Overath
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes bitte ich um die Zurverfügungstellung der folgenden Informationen: 1) Welche Anzahl von Unterbringungsplätzen stellt Ihre Gemeinde insgesamt zur Unterbringung zur Verfügung ? 2) Wie viele Plätze sind per 01.11. belegt ? 3) Mit welchen Zuweisungen rechnen Sie noch in 2023 und ab wann müssen Turnhallen und andere Gebäude zweckentfremdet werden ? 4) Wie viele der Ihnen zugewiesenen Zuwanderer in 2022 und 2023 waren Männer und wie viele Frauen (bitte Flüchtlinge aus der Ukraine gesondert ausweisen) ? 5) Was hat die Versorgung der Flüchtlinge in 2022 und 2023 für Kosten verursacht ? Vielen Dank für Ihre Mühe ! Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291464/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>