Auslegung des § 8 Abs. 4 der Krankentransport-Richtlinie

Anfrage an: DAK-Gesundheit

sämtliche Unterlagen, internen Richtlinien, Weisungen und so weiter, die die „vergleichbare Beeinträchtigung der Mobilität“ im Sinne des § 8 Abs. 4 der Krankentransport-Richtlinie betreffen. Das umfasst auch Unterlagen anderer Organisationen, die Ihnen vorliegen und an denen sie sich orientieren, wie etwa Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände, gerichtliche Entscheidungen und so weiter.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. November 2022
  • Frist
    31. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Unterla…
An DAK-Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslegung des § 8 Abs. 4 der Krankentransport-Richtlinie [#264396]
Datum
29. November 2022 20:05
An
DAK-Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Unterlagen, internen Richtlinien, Weisungen und so weiter, die die „vergleichbare Beeinträchtigung der Mobilität“ im Sinne des § 8 Abs. 4 der Krankentransport-Richtlinie betreffen. Das umfasst auch Unterlagen anderer Organisationen, die Ihnen vorliegen und an denen sie sich orientieren, wie etwa Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände, gerichtliche Entscheidungen und so weiter.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264396/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
DAK-Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem IFG ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. F…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
WG: Auslegung des § 8 Abs. 4 der Krankentransport-Richtlinie [#264396] - Eingangsbestätigung
Datum
1. Dezember 2022 16:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem IFG ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Freundliche Grüße
DAK-Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt senden wir Ihnen unsere Antwort auf Ihre Anfrage nach IFG/UIG/V…
Von
DAK-Gesundheit
Betreff
WG: Auslegung des § 8 Abs. 4 der Krankentransport-Richtlinie [#264396]
Datum
23. Dezember 2022 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt senden wir Ihnen unsere Antwort auf Ihre Anfrage nach IFG/UIG/VIG. Team-IFG DAK-Gesundheit Justiziariat (0019 00) Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg <<E-Mail-Adresse>> www.dak.de www.facebook.com/dakgesundheit www.instagram.com/dakgesundheit www.youtube.com/dakgesundheit

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Guten Tag, am heutigen Tag sollte Ihnen ein Widerspruch mit folgendem Inhalt per Fax zugehen "ich widerspre…
An DAK-Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Auslegung des § 8 Abs. 4 der Krankentransport-Richtlinie [#264396]
Datum
19. Januar 2023 21:13
An
DAK-Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, am heutigen Tag sollte Ihnen ein Widerspruch mit folgendem Inhalt per Fax zugehen "ich widerspreche. Der Bescheid ist nicht hinreichend bestimmt. Die Mitteilung, der Antrag werde „teilweise bewilligt“ und der Verweis auf das Einholen von Unterlagen anderer Organisationen legt nahe, dass Ihnen Unterlagen, die solchen anderen Organisationen in irgendeiner Weise zuzuordnen sind, etwa von diesen erstellt wurden, vorliegen, Sie aber ablehnen diese herauszugeben. Es kommt aber nicht darauf an, wer die Ihnen vorliegenden Unterlagen erstellt hat oder sonstwie für diese verantwortlich zeichnet oder wessen Name sonstwie mit diesen verknüpft ist, sondern nur darauf, dass diese Unterlagen Ihnen vorliegen. Ihr oben genannter Bescheid erscheint daher, insoweit er die Herausgabe in der genannten Weise beschränkt, rechtswidrig und ich bitte, dem durch Herausgabe der fehlenden Unterlagen abzuhelfen." Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264396/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>