"Auslegungshinweise des BMEL" zu § 10 TierSchHVO

Bitte senden Sie mir die sog. "Auslegungshinweise" bzw. den sog. "Auslegungshinweis" des BMEL zu § 10 TierSchHVO (Tierschutz-Hundeverordnung), die kürzlich an die Länder übermittelt wurden, in elektronischer Form (PDF) zu.

Es geht um Ausstellungsverbote (Qualzucht/Defektzucht) nach § 10 TierSchHVO, § 11b TSchG.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2023
  • Frist
    9. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie mir die sog. "A…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Auslegungshinweise des BMEL" zu § 10 TierSchHVO [#283415]
Datum
7. Juli 2023 00:03
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die sog. "Auslegungshinweise" bzw. den sog. "Auslegungshinweis" des BMEL zu § 10 TierSchHVO (Tierschutz-Hundeverordnung), die kürzlich an die Länder übermittelt wurden, in elektronischer Form (PDF) zu. Es geht um Ausstellungsverbote (Qualzucht/Defektzucht) nach § 10 TierSchHVO, § 11b TSchG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283415/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Eingangsbestätigung: Auslegungshinweise zu § 10 TierSchHVO [#283415] Sehr << Antragsteller:in >> ich …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung: Auslegungshinweise zu § 10 TierSchHVO [#283415]
Datum
7. Juli 2023 09:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 07.07.2023 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung: Auslegungshinweise zu § 10 TierSchHVO [#283415] Guten Tag << Antragsteller:in >&…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung: Auslegungshinweise zu § 10 TierSchHVO [#283415]
Datum
12. Juli 2023 21:18
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Rückmeldung. Wann ist denn mit der Beantwortung und Übersendung zu rechnen? Der Sachverhalt ist ja denkbar einfach gelagert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283415/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
AW: Eingangsbestätigung: Auslegungshinweise zu § 10 TierSchHVO [#283415] Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Eingangsbestätigung: Auslegungshinweise zu § 10 TierSchHVO [#283415]
Datum
13. Juli 2023 08:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das IFG regelt, dass der Informationszugang innerhalb eines Monats erfolgen soll (§ 7 Abs. 5 S. 2 IFG). Innerhalb dieser Frist wird Ihr Antrag voraussichtlich beantwortet werden können. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr [geschwärzt], in der Anlage finden Sie den Bescheid samt der Anlage zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfr…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
"Auslegungshinweise des BMEL" zu § 10 TierSchHVO [#283415]
Datum
7. August 2023 17:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], in der Anlage finden Sie den Bescheid samt der Anlage zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 7. Juli 2023. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ________________________ Referat 114 - Justitiariat, IFG und Bürokratieabbau Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Rochusstraße 1, 53123 Bonn Telefon: 0228 99 529-0 Fax: 0228 99 [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.bmel.de Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMEL können Sie der Datenschutzerklärung auf: "www.bmel.de/DE/serviceseiten/datenschutz /datenschutz_node.html" entnehmen.

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