Auslegungshinweise in NRW für die Coronavirus-Impfverordnung

Anfrage an: Gesundheitsamt Köln

die aktuellen Auslegungshinweise in NRW für die Coronavirus-Impfverordnung in Bezug auf die Priorisierung der Impfung von Personen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslegungshinweise in NRW für die Coronavirus-Impfverordnung [#217896]
Datum
9. April 2021 18:24
An
Gesundheitsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuellen Auslegungshinweise in NRW für die Coronavirus-Impfverordnung in Bezug auf die Priorisierung der Impfung von Personen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217896/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Köln
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die STIKO (ständige Impfkommission) hat ihre Empfehlungen …
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
AW: Auslegungshinweise in NRW für die Coronavirus-Impfverordnung [#217896]
Datum
12. April 2021 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die STIKO (ständige Impfkommission) hat ihre Empfehlungen zur COVID-19-Impfung veröffentlicht. Diese und die CoronaImpfVerordnung sind derzeit Leitfaden für die Impfungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln und unter www.116117.de. Eine vollständige Auflistung findet sich in der Corona-Impfverordnung des Bundes: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-ImpfV_BAnz_AT_11.03.2021_V1.pdf Mit freundlichen Grüßen