Auslesen von Mobilgeräten in Asylverfahren

Guten Tag,

ich bitte Sie im Rahmen des Antrags nach dem IFG/UIG/VIG*, mir folgende Informationen/Dokumente zum Auslesen von Mobilgeräten in Asylverfahren zuzusenden:

1) Höhe der bisherigen Kosten seit 2017 für die Entwicklung, Instandhaltung und Weiterentwicklung der Soft- und Hardware die zum Auslesen von Mobilgeräten angewendet wird
2) Welche Dienstleistungen stellen die Unternehmen MSAB, T3K Forensics, Atos IT Solutions and Services bereit
3) Ablauf des Auslesens, der automatisierten Analyse und die Evaluation der Analyseergebnisse des Prozesses zum Auslesen von Mobilgeräten
4) Anzahl der erfolgreich und nicht erfolgreich durchgeführten Auswertungen von Mobiltelefonen seit Einführung im Jahr 2017
5) Speichermedium und Speicherort der extrahierten Mobiltelefondaten
6) Behörden, die Zugriff und Einsicht auf den Datenspeicher haben
7) Behörden, denen diese Daten weitergeleitet werden (bspw. Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesministerium des Innern etc.)
8) Aufstellung welche Mobiltelefone ausgewertet werden können und ob es ggf. technische Herausforderungen bei den unterschiedlichen Herstellern der Mobilgeräte gibt
9) Anwendung von biometrischer Gesichtserkennung bei den gespeicherten Fotos
10) Falls zutreffend, welche Software genutzt wird mit Angabe der Genauigkeitsrate
11) Angabe ob Kontaktdaten auf ihre Namen analysiert und deren Daten mit ausgewertet werden

*Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2023
  • Frist
    15. März 2023
  • 2 Follower:innen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, ich bitte Sie im Rahmen des Antrags nach dem IFG/UIG/VIG*, mir folgende Informationen/Dokumente zum Au…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Auslesen von Mobilgeräten in Asylverfahren [#270185]
Datum
13. Februar 2023 18:01
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte Sie im Rahmen des Antrags nach dem IFG/UIG/VIG*, mir folgende Informationen/Dokumente zum Auslesen von Mobilgeräten in Asylverfahren zuzusenden: 1) Höhe der bisherigen Kosten seit 2017 für die Entwicklung, Instandhaltung und Weiterentwicklung der Soft- und Hardware die zum Auslesen von Mobilgeräten angewendet wird 2) Welche Dienstleistungen stellen die Unternehmen MSAB, T3K Forensics, Atos IT Solutions and Services bereit 3) Ablauf des Auslesens, der automatisierten Analyse und die Evaluation der Analyseergebnisse des Prozesses zum Auslesen von Mobilgeräten 4) Anzahl der erfolgreich und nicht erfolgreich durchgeführten Auswertungen von Mobiltelefonen seit Einführung im Jahr 2017 5) Speichermedium und Speicherort der extrahierten Mobiltelefondaten 6) Behörden, die Zugriff und Einsicht auf den Datenspeicher haben 7) Behörden, denen diese Daten weitergeleitet werden (bspw. Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesministerium des Innern etc.) 8) Aufstellung welche Mobiltelefone ausgewertet werden können und ob es ggf. technische Herausforderungen bei den unterschiedlichen Herstellern der Mobilgeräte gibt 9) Anwendung von biometrischer Gesichtserkennung bei den gespeicherten Fotos 10) Falls zutreffend, welche Software genutzt wird mit Angabe der Genauigkeitsrate 11) Angabe ob Kontaktdaten auf ihre Namen analysiert und deren Daten mit ausgewertet werden *Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen Anfragenr: 270185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270185/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Nguyen, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Auslesen von Mobilgeräten in Asylverfahren [#270185]
Datum
14. Februar 2023 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Nguyen, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.02.2023, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1071 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 13.03.2023. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassen-den Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Nguyen, vielen Dank für Ihren Antrag. Das Antwortschreiben übersende ich Ihnen im Anhang. Mit …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Auslesen von Mobilgeräten in Asylverfahren [#270185]
Datum
9. März 2023 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
916,7 KB
Sehr geehrte Frau Nguyen, vielen Dank für Ihren Antrag. Das Antwortschreiben übersende ich Ihnen im Anhang. Mit freundlichen Grüßen