Auslesen von Mobilgeräten in Asylverfahren
Guten Tag,
ich bitte Sie im Rahmen des Antrags nach dem IFG/UIG/VIG*, mir folgende Informationen/Dokumente zum Auslesen von Mobilgeräten in Asylverfahren zuzusenden:
1) Höhe der bisherigen Kosten seit 2017 für die Entwicklung, Instandhaltung und Weiterentwicklung der Soft- und Hardware die zum Auslesen von Mobilgeräten angewendet wird
2) Welche Dienstleistungen stellen die Unternehmen MSAB, T3K Forensics, Atos IT Solutions and Services bereit
3) Ablauf des Auslesens, der automatisierten Analyse und die Evaluation der Analyseergebnisse des Prozesses zum Auslesen von Mobilgeräten
4) Anzahl der erfolgreich und nicht erfolgreich durchgeführten Auswertungen von Mobiltelefonen seit Einführung im Jahr 2017
5) Speichermedium und Speicherort der extrahierten Mobiltelefondaten
6) Behörden, die Zugriff und Einsicht auf den Datenspeicher haben
7) Behörden, denen diese Daten weitergeleitet werden (bspw. Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesministerium des Innern etc.)
8) Aufstellung welche Mobiltelefone ausgewertet werden können und ob es ggf. technische Herausforderungen bei den unterschiedlichen Herstellern der Mobilgeräte gibt
9) Anwendung von biometrischer Gesichtserkennung bei den gespeicherten Fotos
10) Falls zutreffend, welche Software genutzt wird mit Angabe der Genauigkeitsrate
11) Angabe ob Kontaktdaten auf ihre Namen analysiert und deren Daten mit ausgewertet werden
*Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Februar 2023
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15. März 2023
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