Auslieferung KTWB und GW-San innerhalb von NRW

- Informationen über die Auslieferung der neuen KTW-B des Bundes für die Einsatzeinheiten innerhalb NRW, da insbesondere für die Stadt Aachen
- Information über die Auslieferung neuer GW-San des Landes für die Einsatzeinheiten innerhalb NRW, da insbesondere für die Stadt Aachen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen über die Auslieferung…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslieferung KTWB und GW-San innerhalb von NRW [#300878]
Datum
22. Februar 2024 13:29
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen über die Auslieferung der neuen KTW-B des Bundes für die Einsatzeinheiten innerhalb NRW, da insbesondere für die Stadt Aachen - Information über die Auslieferung neuer GW-San des Landes für die Einsatzeinheiten innerhalb NRW, da insbesondere für die Stadt Aachen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300878/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >>   vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölker…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Auslieferung KTWB und GW-San innerhalb von NRW [#300878]
Datum
22. Februar 2024 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >>   vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.   Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 22.02.2024.   Wir befinden uns derzeit in der internen Auswertung zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Wir sind bemüht, dass der beantragte Informationszugang ohne Erhebung von Gebühren innerhalb eines Monats erfolgt.   Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.02.2024. Ihre Fragen beantworten wir…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Auslieferung KTWB und GW-San innerhalb von NRW [#300878]
Datum
8. März 2024 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.02.2024. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: Das Land Nordrhein Westfalen erhält im Rahmen der aktuellen Beschaffungsmaßnahme 27 KTW Typ B ZS. Die Auswahl der Fahrzeugstandorte erfolgt durch das Land Nordrhein Westfalen und ist noch nicht abgeschlossen. Daher liegen dem BBK zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen zu den geplanten Fahrzeugstandorten vor. Zur Auslieferung von GW San des Landes kann das BBK ebenfalls keine Angaben machen, da diese Fahrzeug durch das Land Nordrhein Westfalen beschafft und ausgeliefert werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen