Auslieferungsabkommen DE-HK (Anzahl der Auslieferungen seit 1997)

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

(1) Anzahl der Auslieferungen von Straftätern aus Deutschland nach Hong Kong (jährliche Auflistung von 1997 bis 2020).
(2) Anzahl der Auslieferungen von Straftätern aus Hong Kong nach Deutschland (jährliche Auflistung von 1997 bis 2020).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Anzahl der Ausl…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslieferungsabkommen DE-HK (Anzahl der Auslieferungen seit 1997) [#195021]
Datum
12. August 2020 15:12
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Anzahl der Auslieferungen von Straftätern aus Deutschland nach Hong Kong (jährliche Auflistung von 1997 bis 2020). (2) Anzahl der Auslieferungen von Straftätern aus Hong Kong nach Deutschland (jährliche Auflistung von 1997 bis 2020).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195021/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Justiz
Auslieferungsabkommen DE-HK (Anzahl der Auslieferungen seit 1997) Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 1005/2020 Sehr geehr…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Auslieferungsabkommen DE-HK (Anzahl der Auslieferungen seit 1997)
Datum
25. August 2020 16:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 1005/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 12. August 2020, mit der Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de um Mitteilung der Anzahl der Auslieferungen von Straftätern aus Deutschland nach Hongkong und aus Hongkong nach Deutschland, aufgelistet nach Jahren für den Zeitraum ab 1997 bis heute, gebeten haben. Die erbetenen Informationen können Sie der ehemals vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und nunmehr von dem Bundesamt für Justiz jährlich erstellten und jeweils im Bundesanzeiger bekannt gemachten Auslieferungsstatistik entnehmen. In der Statistik werden alle Auslieferungsersuchen des jeweiligen Kalenderjahres erfasst. Die Statistik gibt Auskunft über die Zahl und den Inhalt der eingegangenen und ausgegangenen Ersuchen um Auslieferung, Durchlieferung und Vollstreckungshilfe bei freiheitsentziehenden Maßnahmen, über die Art der Erledigung, über Zahl, Staatsangehörigkeit, Geschlecht der Verfolgten, über die den Ersuchen zugrundeliegenden Deliktsgruppen und über die beteiligten Staaten. Die Statistik umfasst die Ersuchen des Kalenderjahres, soweit sie zu dem genannten Stichtag erfassbar waren. Die Auslieferungsstatistiken für die Jahre 2011 bis 2018 sind im Internet-Auftritt des Bundesanzeigers (www.bundesanzeiger.de) eingestellt und unter dem Link > Amtlicher Teil und der Eingabe des Suchbegriffs "Auslieferungsstatistik" einsehbar. Neben der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist die Statistik für die Jahre ab 2003 bis 2018 auch im Internet-Auftritt des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de) eingestellt und unter dem Link >Themen > Bürgerdienste>Justizstatistik>Auslieferung aufrufbar. Die Auslieferungsstatistiken für die Jahre 1997 bis 2002 sind weder im Internet-Auftritt des Bundesanzeigers noch im Internet-Auftritt des Bundesamts für Justiz eingestellt. Sie sind jedoch in Druckform bei dem Bundesanzeiger erhältlich. Im Falle Ihres Interesses bin ich gerne bereit, Ihnen die jeweilige Fundstelle für die im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten Auslieferungsstatistiken der Jahre 1997 bis 2002 mitzuteilen. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Auslieferungsstatistik für das Jahr 2019 noch nicht abgeschlossen ist. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen